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Informationen A - Z

Absenzen

Bitte informieren Sie die Klassenlehrperson frühzeitig über eventuelle Schulausfälle. Alle Absenzen müssen via Elternbüchlein schriftlich entschuldigt werden. Eine Absenz wird eingetragen, wenn ihr Kind eine Lektion oder mehr im Unterricht fehlt. Arzt- und Zahnarztbesuche sollten grundsätzlich ausserhalb der Unterrichtszeit stattfinden.

Absenzen bei religiösen Feiertagen

Religiöse Feiertage erfordern kein Urlaubsgesuch. Informieren Sie die Klassenlehrperson einfach mindestens eine Woche vorher über das Fernbleiben Ihres Kindes vom Unterricht.

Chor

An unserer Schule führen wir zwei Chöre. Die Chöre sind für Kinder, welche Freude am Singen und gemeinsamen Musizieren haben.

Chor 1
ist für Kinder im 2. Kindergartenjahr sowie die 1. und 2. Klasse.
Chor 2 ist für Kinder der 3. – 6. Klasse.

Die Chöre werden von Frau Nadia Ferran und Frau Veronika Söreide geleitet. Die Chorproben dauern 50 Minuten und finden statt am:

Chor 1: Donnerstag, 16.00 16.50 Uhr im Musikzimmer OG 5
Chor 2: Donnerstag, 17.00 17.50 Uhr im Musikzimmer OG 5

Die Chöre werden einzeln und gemeinsam an Konzerten und Schulanlässen erklingen.
Die Anmeldung ist für das ganze Schuljahr verbindlich.

Dentalhygiene

Einmal pro Jahr besucht Ihr Kind mit der Klas- senlehrperson den «Zahni-Wagen». Ihr Kind erält eine Lektion zum Zähneputzen und zu gesunder Ernährung. Zudem werden die Zähne auf Karies untersucht. Falls Ihr Kind Karies hat, werden Sie von der Schulzahnklinik zu einem Termin aufgeboten.

eduBS-Book

Im Jahr 2021 erhalten alle Schülerinnen und Schüler der 5. sowie auch der 6. Primarklassen ein eduBS-Book. Ab 2022 werden die Leihgeräte jeweils in den 5. Klassen verteilt. Weitere Informationen finden Sie hier...

Elternabende

Elternabende werden von den Klassenlehrpersonen einberufen. Die Teilnahme ist für die Eltern verpflichtend. Grundsätzlich findet jedes Jahr ein Elternabend statt. Es werden daneben auch noch andere Elternanlässe stattfinden.

Elektronische Geräte

Für Schüler*innen ist der Gebrauch sämtlicher privater, elektronischer Geräte (Handy/Smartwatch/etc.) während der ganzen Schulzeit und auf dem ganzen Schulareal verboten. Wenn Ihr Kind auf ein Handy, eine Smartwatch angewiesen ist, besprechen Sie dies mit der Lehrperson.

Fahrgeräte

Wir empfehlen, dass die Schülerinnen und Schüler ihren Schulweg zu Fuss zurücklegen. Das Mitbringen von Fahrgeräten wie Velos, Kickboards, Skateboards und Co ist in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Die Fahrgeräte dürfen nicht ins Schulgebäude genommen werden. Sie müssen beim Fahrradparkplatz oder an den dafür vorgesehenen Flächen parkiert und abgeschlossen werden. Für ein Schloss muss man selbst besorgt sein. Das Zurücklegen des Schulweges mit dem Fahrrad ist frühestens ab der 5. Klasse empfohlen. Bei Unfall, Beschädigung oder Diebstahl wird jede Haftung abgelehnt.

Familienurlaub

Als Familienurlaub gilt Urlaub der Kinder mit den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten (Ferienverlängerung, Urlaub während der Schulzeit). Sie sind frei in der Verteilung der Ihnen zustehenden 12 Familienurlaubstage auf die 6 Jahre Primarschule. Religiöse Feiertage fallen nicht unter den Familienurlaub. Verlangen Sie bei der Klassenlehrperson eine Woche vor dem geplanten Urlaub das Familienurlaubsformular.

Freiwilliger Schulsport

Die Sportkurse des freiwilligen Schulsports werden vom Sportamt Basel-Stadt in Zusammenarbeit mit den Basler Schulen organisiert und koordiniert.

Die Kinder können rennen, blancieren, klettern, hüpfen, schwingen, werfen und vieles mehr und so mneie Erfahrungen sammeln. Die Sportkurse werden für die KInder des Quartiers mehrheitlich am Mittwochnachmittag in der Turnhalle des Volaschulhauses durchgeführt.

Bei Interesse können Sie Ihr Kind zu Beginn des neuen Schuljahres über die Klassenlehrperson für einen Sportkurs anmelden. Alle Kurse des freiwilligen Schulsports sind für Schülerinnen und Schüler des Kantons Basel-Stadt kostenlos.

Freizeitangebote im Quartier und in der Stadt Basel

Eine grosse Anzahl von Angeboten finden Sie hier...

Hausaufgabenhilfe

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Von Montag bis Donnerstag gibt es jeweils am Nachmittag das Angebot einer betreuten Hausaufgabenhilfe für Schülerinnen und Schüler der 2.-6. Klasse. Zwischen 14.00 Uhr und 15.30 Uhr können Kinder frei kommen und ihre Hausaufgaben mit Unterstützung bearbeiten. Die Kinder bleiben nur so lange in der Schule, bis sie fertig mit ihren Aufgaben sind. Das Angebot ist kostenlos. Die Hausaufgabenhilfe findet an folgenden Orten statt:

Montag: 1. Stock, Zimmer 7
Dienstag: 1. Stock, Zimmer 10
Mittwoch: 1. Stock, Zimmer 5
Donnerstag: 2. Stock, Zimmer 7

Kindergartenstart

Wichtige Informationen über die Organisation der Kindergärten und einem gelingenden Kindergartenstart finden Sie hier...

Krankheit

Massgebend dafür, ob Ihr Kind in die Schule kommen darf oder nicht, ist der Allgemeinzustand. Hustet Ihr Kind stark oder hat es gar Fieber, so behalten Sie es zu Hause. Kranke Kinder werden, nach vorheriger Kontaktaufnahme mit den Eltern, nach Hause geschickt. Nach einer Erkrankung soll das Kind mindestens einen Tag ohne Fieber zu Hause bleiben. Bitte melden Sie Ihr Kind bis 7.55 Uhr bei der Lehrperson ab.

Nachmittagsunterricht

Der Nachmittagsunterricht findet in diesem Schuljahr 2022/2023 wie folgt statt:

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
Kindergarten 14.00-16.00* 14.00-16.00*
1. Klassen 14.00-15.45* 14.00-15.45*
2. Klassen 14.00-15.45
3. Klassen 14.00-16.30 14.00-16.30
4. Klassen 14.00-16.30 14.00-16.30
5. Klassen 14.00-16.30 14.00-15.45
6. Klassen 14.00-16.30 14.00-15.45

* Der Nachmittagsunterricht im Kindergarten findet entweder am Montag oder Dienstag statt. In den 1. Klassen findet dieser entweder am Dienstag oder Donnerstag statt. Die Zuteilung der Nachmittagsgruppen erfolgt Mitte Juni.

** In den 5. und 6. Klassen findet möglicherweise an einem weiteren Nachmittag der freiwillige Religionsunterricht statt (2 Lektionen).

Pausenhofregeln

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Unsere Pausenhofregeln gelten für gross und klein.

Schularzt

In der 4. Klasse werden alle Kinder auf dem Schularztamt (Kinder- und Jugendgesundheitsdienst) von der Schulärztin untersucht.

Schulhausregeln

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Unsere Schulhausregeln gelten für gross und klein.

Schulbesuche

Sie sind herzlich willkommen, Schulbesuche zu machen. Bitte melden Sie sich vorher bei der betreffenden Lehrperson an. Die Erfahrung zeigt, dass sich die Kinder sehr über das Inter- esse der Eltern an der Schule freuen und dass die Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen durch Schulbesuche verbessert wird.

Schulnetz 21

Unsere Schule gehört zum kantonalen Netzwerk, das sich für Gesundheitsförderung und Bildung für eine nachhaltige Entwicklung an Schulen einsetzt. Damit verpflichtet sich die Lehrerschaft, Bildungs- und Schulqualität, sowie Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden aller an der Schule Beteiligten zu verbessern.

Schulweg

Es ist wichtig, dass Ihr Kind den Weg zur Schule kennt und selbstständig zurücklegen kann. Gehen Sie den Weg wiederholt mit Ihrem Kind und weisen Sie es auf Gefahren hin. Wenn Ihr Kind dann sicher und selbstständig in die Schule geht, wird sein Selbstbewusstsein gestärkt und es lernt gleichzeitig, sich im Verkehr sicher und korrekt zu verhalten. Die Verantwortung für den Schulweg liegt bei den Erziehungsberechtigten. Bitte beachten Sie dazu das Kapitel «Fahrgeräte».

Unterstützende Ämter und Stellen

Eine Auflistung von Ämter und Stellen finden Sie hier...

Versicherungen

Haftpflicht
Es besteht keine Haftpflichtversicherung in der Schule. Falls persönliches Material in die Schule mitgenommen wird, geschieht dies auf eigenes Risiko.

Unfallversicherung
Bei Unfällen werden die Heilungskosten von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen. Bitte melden Sie den Unfall direkt Ihrer Krankenkasse.

Zeugnis / Lernbericht

Mit der Schulharmonisierung wurde auf das Schuljahr 2013/14 in den Schulen von Basel- Stadt eine neue Schullaufbahnverordnung (SLV) eingeführt. In der Verordnung werden alle Laufbahnentscheide vom Kindergarten bis zu den weiterführenden Schulen kindgerecht und aufeinander abgestimmt geregelt. Sie als Eltern erhalten jeweils am Ende des 1. Semesters einen Lernbericht, welcher in einem Standortgepräch besprochen wird. Spätestens ab der 3. Klasse nehmen auch die Schülerinnen und Schüler am Standortgespräch teil. Grundlage des Standortgespräches bilden der Lernbericht und die Selbsteinschätzung der Lernenden. Von der 1. bis zur 4. Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler am Ende des Schuljahres ein Zeugnis, in dem die Schulleistungen in den Fächern wie folgt beurteilt werden: «hohe Anforderungen erreicht», «mittlere Anforderungen erreicht», «Grundanforderungen erreicht» und «Grundanforderungen nicht erreicht». Ab der 5. Klasse werden die Schulleistungen mit Noten (1–6) beurteilt.

Znüni

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Im Lysbüchelschulhaus müssen alle Kinder ihr Znüni in einer Box mitbringen. Wir wollen so unnötigen Abfall vermeiden. Packen Sie das Znüni also bitte nicht zusätzlich zur Box noch in Folie oder Papier ein. Ein gesundes Znüni ist sehr wichtig für Ihr Kind. Bitte geben Sie Ihm keine Gipfeli, Schokolade oder andere Süssigkeiten sowie Chips mit in die Schule. Wir empfehlen Früchte, Gemüse und dunkles Brot.