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Kindergarten

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Mit dem Eintritt in den Kindergarten beginnt für Ihr Kind ein neuer Lebensabschnitt.Der erste Kindergartentag ist für viele Kinder ein lang ersehnter Moment und auch für Sie als Vater oder Mutter ist es ein besonderer Tag.
Der Kindergarten gehört zur ersten Stufe der obligatorischen Schulzeit und ist der Primarschule gleichgestellt, er dauert zwei Jahre.
Folgende Hinweise sollen dabei helfen, dass Sie und Ihr Kind sich schnell im Kindergarten zurechtfinden.

Unser Kind kommt in die Schule: Merkblatt S&E

Wussten Sie, dass wir neu einen Schulhund in den Kindergärten der Primarstufe Peter haben? Sie finden auf dieser Seite mehr Infos.

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Kindergarten Leimenstrasse 66

Céline Saner und Laura Keller (061 281 68 84)

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Kindergarten Petersgasse 17

Rahel Jacot und Jasmin Preiswerk (061 261 13 78)

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Kindergarten Socinstrasse 13

Barbara Fontana und Simone Prein (061 261 01 89)

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Kindergarten Spalengraben 15

Martina Matulic und Vanessa Palladino (061 261 01 89)

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Schlüsselberg 14

Benjamin Trinler (061 267 32 51)

Absenzen

Melden Sie Ihr Kind bei Krankheit immer bei der zuständigen Kindergartenlehrperson ab.
Arzt- und Zahnarztbesuche sollten grundsätzlich ausserhalb der Unterrichtszeit stattfinden. Bitte informieren Sie die Klassenlehrperson frühzeitig über allfällige Absenzen.
 

Absenzen bei religiösen Feiertagen

Religiöse Feiertage erfordern kein Urlaubsgesuch. Informieren Sie die Klassenlehrperson rechtzeitig über das Fernbleiben Ihres Kindes vom Unterricht.

Anmeldung in den Kindergarten (vor dem Kindergarteneintritt)

Der Kindergarten gehört zur obligatorischen Schulzeit. Kindergarten und Primarschule bilden zusammen die Primarstufe. In den Kindergarten kommen Kinder ab dem fünften Lebensjahr. Stichtag ist der der 31. Juli. Kinder, die also bis 31. Juli eines Jahres den vierten Geburtstag gefeiert haben, treten im August in den Kindergarten ein. Wenn Eltern ihr Kind ein Jahr später einschulen möchten, müssen sie einen Rückstellungsantrag stellen.

Die Basisinformationen zur Schulstufe Kindergarten (Ziele, Unterrichtszeiten etc.) finden Sie auf der Webseite der Volksschulen.

Anmeldung

Das Anmeldeformular für den Kindergarten erhalten die Eltern im Dezember des Jahres vor dem Kindergarteneintritt per Post. Die Kinder werden aufgrund ihrer Wohn- oder Tagesbetreuungsadresse in einen nahe gelegenen Quartierskindergarten eingeteilt. Den Zuteilungsbescheid erhalten die Eltern Anfang Juni per Post.

Der Kindergartenbesuch wird mit einem Dokument bestätigt: Die Erziehungsberechtigten erhalten am Ende des zweiten Kindergartenjahrs die Bestätigung des Schulbesuchs ihres Kindes. Kinder, die in einem anderen Kanton wohnen und in Basel einen Tagesbetreuungsplatz haben, können den Kindergarten im Kanton Basel-Stadt besuchen. Sie müssen aber ein Schulgeld bezahlen.

Schnuppertag 

Im Begleitschreiben zu den Anmeldeunterlagen für den Kindergarten werden die Eltern darüber informiert, dass sie vor den Sommerferien mit ihrem Kind zu einem Schnupperbesuch im zugeteilten Kindergarten eingeladen werden. In allen staatlichen Kindergärten von Basel findet dieser Schnupperbesuch an einem festgelegten Datum Mitte Juni statt. Das endgültige Datum und die genaue Zeit erfahren die Eltern mit dem Eintrittsschein. So können die Kinder noch vor den Sommerferien ihren künftigen Kindergarten und die Lehrpersonen kennen lernen.

Bewegungsförderung

Die Kindergärten Basel Stadt sind „Burzelbaum-Kindergärten“, dies bedeutet, dass auf Bewegungsförderung im Alltag geachtet wird.

Alle Kindergärten gehen zudem regelmässig ins Turnen.
 

Elternrat

In den Schulen Basel Stadt gibt es einen Elternrat, welcher aus je zwei Eltern pro Klasse zusammengesetzt ist. Der Elternrat trifft sich zwei Mal im Jahr mit andern Elterndelegierten des Standortes und zwei Mal Jährlich mit den Lehrpersonen. Die Vertretungen des Elternrates werden am ersten Elternabend gewählt.
 

Elterninformation

An Elternabenden und Unterrichtsbesuchen erhalten die Eltern einen Einblick in den Kindergarten.
In Absprache mit den Lehrpersonen ist ein Unterrichtsbesuch sehr willkommen.
An Elterngesprächen erhalten Sie Auskunft über die Entwicklung Ihres Kindes.
 

Elternpflichten

Der Kindergarten gehört zur ersten Stufe der obligatorischen Schulzeit. Mit der obligatorischen Schulzeit sind auch Elternpflichten verbunden, denen Sie nachkommen müssen. Dazu gehört die Teilnahme an Elternabenden, Kindergartenveranstaltungen, Besuchstagen und Elterngesprächen.

Familienurlaub

Der Kindergarten ist obligatorisch, es gelten die offiziellen Schulferien. Daneben können während den zwei Kindergartenjahren insgesamt 10 Tage Familienurlaub genutzt werden. Zusätzliche Freitage können mit einem Urlaubsgesuch begründet bei der Schulleitung beantragt werden.

Finken (Hausschuhe)

Ihr Kind braucht ein Paar rutschfeste, geschlossene Finken, welche im Kindergarten bleiben.
 

Kindergartenweg

Der Kindergarten – Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern bzw. der Teams der Tagesheime. Informieren Sie die Lehrpersonen, ab welchem Zeitpunkt Ihr Kind den Kindergartenweg alleine oder teilweise alleine zurücklegt.

Kindergartenzuteilung

Die Kindergartenzuteilung liegt in der Verantwortung der Schulleitung. Wünsche können Sie auf dem Anmeldeformular vermerken. Wir können Ihnen jedoch nicht garantieren, dass diese erfüllt werden können.

Kooperation Eltern - Lehrpersonen

Eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern hat bei den Kindergartenlehrpersonen einen hohen Stellenwert.
Die Eltern und die Kindergartenlehrpersonen tragen gemeinsam die Verantwortung für das Wohl des Kindes. Gemeinsam fördern sie die Freude am selbständigen Lernen und Handeln. Damit Lernen stattfinden kann, benötigt das Kind Vertrauen und Geborgenheit. Der Kindergarten allein kann diese Werte nicht vermitteln. Nur wenn die Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Elternhaus gut funktioniert, können die Kinder gut lernen.
Für eine gelingende Kooperation benötigen wir Ihre Mithilfe.

Krankheit Kind

Bitte schicken Sie kein krankes Kind in den Kindergarten.
Teilen Sie der Kindergartenlehrperson mit, wenn Ihr Kind an einer bestimmten Krankheit bzw. Allergie oder auch Ängsten leidet. Das Kind kann nach einem fieberfreien Tag und dem Abklingen der Krankheitssymptome den Kindergarten wieder besuchen.

Kranke Kinder werden nach Absprache von den Eltern abgeholt.

Krankheit Lehrperson

Bei Abwesenheit der Lehrperson wird die Klasse durch eine ausgebildete Lehrperson vertreten. Sie werden als Eltern nur bei längeren Ausfällen der Kindergartenlehrperson informiert.

Standarddeutsch

Standartdeutsch und Dialekt werden zu je 50 % von den Lehrpersonen als Sprachvorbild gesprochen. Die Kinder entscheiden selbst, in welcher Sprachform sie sprechen möchten.

Unterrichtsbesuche

Sie sind herzlich willkommen, Unterrichtsbesuche zu machen. Bitte melden Sie sich vorher bei Ihrer Kindergartenlehrperson an und informieren Sie sich über mögliche Termine.

Standortgespräche

Einmal im Jahr findet ein Standortgespräch im Kindergarten statt. Bei Bedarf können weitere Gespräche individuell vereinbart werden.
 

Unterricht mit Blockzeiten

Der Unterricht von Montag bis Freitag dauert:

• an jedem Vormittag von 8.00h bis 12.00h
• an einem Nachmittag (Montag oder Dienstag) von 14.00h bis 16.00h

Die Zuteilung in die Nachmittagsgruppen liegt in der Verantwortung der Kindergartenlehrpersonen. Der Nachmittagsunterricht findet in der Regel in der Halbgruppe statt.

Späteste Ankunftszeit im Kindergarten:

• vormittags: 8.30h
• nachmittags: 14.10h
 

Znüni

In den Kindergärten Basel Stadt werden gesunde, zuckerfreie Znüni gegessen.
 

Zusammenarbeit mit angrenzenden Diensten

Die allgemeinen Rahmenbedingungen der Basler Kindergärten beinhalten die Zusammenarbeit mit folgenden Institutionen:

- Gesundheitsdienst Basel (Schularzt, Schulärztin)
- Verkehrspolizei
- Präventionsprojekt „Kind und Hund“
- Vorschulheilpädagogik
- Zahnprophylaxe
- Zentrum für Zahnmedizin