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Kindergarten

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Der Primarstufe Rittergasse sind fünf Kindergärten sowie ein heilpädagogischer Kindergarten in der Innenstadt angegliedert. 

 

 

Absenzen

Melden Sie Ihr Kind bitte frühzeitig, spätestens aber am jeweiligen Morgen zwischen 08:00 Uhr und 08:30 Uhr ab.

Bei Verspätungen bitten wie Sie, die Lehrpersonen unverzüglich zu informieren.

Arzt- und Zahnarztbesuche sollten grundsätzlich ausserhalb der Unterrichtszeit stattfinden.

Religiöse Feiertage erfordern kein Urlaubsgesuch. Bitte informieren Sie die Klassenlehrperson rechtzeitig über das Fernbleiben Ihres Kindes vom Unterricht.

Angrenzende Dienste

Verkehrsprävention:

Einmal im Jahr wird Ihr Kind im Kindergarten vom Polizisten besucht. Er übt mit den Kindern das richtige Verhalten im Strassenverkehr.

 

Kinder- und Jugendgesundheitsdient:

Die Untersuchung ist für die Kinder im ersten Kindergartenjahr meist der erste Kontakt mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Sie erfolgt im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst und beinhaltet die Prüfung der wichtigsten Aspekte der Entwicklung.

 

Untersuchungen:

  • Sehtest, inklusive Farbsehen und räumliches Sehen
  • Hörtest
  • Messen von Grösse und Gewicht
  • Beurteilung des Bewegungsapparates und der Herzgesundheit
  • Überprüfung der Zahngesundheit und des individuellen Impfstatus
  • Untersuchung der Entwicklung von Fein- und Grobmotorik
  • Beurteilung der sprachlichen und emotionalen Entwicklung

 

 

Zahnprofilaxe und Zahnkontrolle:

Zweimal im Jahr kommt die Dentalhygienikerin in den Kindergarten. Ausserdem besucht Ihr Kind einmal jährlich mit der Kindergartenlehrperson den Schulzahnarztwagen. Es wird das richtige Zähneputzen geübt, gesunde Ernährung geschult und die Zähne werden auf Karies untersucht. Sollte Ihr Kind Karies haben, werden Sie von der Schulzahnklinik zu einem Termin aufgeboten.  Die Kinder erhalten im Kindergarten ihre eigene Zahnbürste.

 

Präventionskurs Kind- und Hund:

Im Präventionskurs Kind & Hund lernen die Kindergartenkinder anhand von praktischen Übungen einige elementare Regeln, wie sie sich in Alltagsituationen gegenüber Hunden verhalten sollen, damit es nicht zu Bissverletzungen kommt.

Ziel ist, mit den Kindern korrekte und angemessene Verhaltensweisen auf stufengerechte und verständliche Art einzuüben.

Ansprechspersonen / Austausch

Bei Fragen und Anliegen sind die Klassenlehrpersonen die Ansprechpartner*innen.

Die Lehrpersonen stehen in regelmässigem Kontakt mit Ihnen und besprechen die Entwicklung und die Förderziele Ihres Kindes. In einem Standortgespräch wird der Lern- und Entwicklungsstand, der im Lernbericht festgehalten ist, mit den Erziehungsberechtigten des Kindes besprochen.

Im Gespräch werden ein oder zwei Ziele zur weiteren individuellen Förderung des Kindes festgelegt. Es können Ziele des Verhaltens oder fachliche Ziele sein. Die Lehrpersonen besprechen gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten, in welchem Bereich eine Zielformulierung Sinn macht. Dabei wird vereinbart, wer wofür verantwortlich ist und in welchem Zeitrahmen die Ziele erreicht werden sollen.

Bei Fragen und Anliegen sind die Klassenlehrpersonen die Ansprechpartner*innen.

Aktivitäten im Kindergarten

Ihr Kind wird im Rahmen des Kindergartenunterrichts regelmässig ins Turnen gehen. Ausserdem finden Ausflüge und Waldtage statt. Wir bitten Sie ihr Kind gemäss den Anweisungen der Lehrpersonen und entsprechend dem Vorhaben zu kleiden.

Ausfall der Lehrperson

Wenn eine Lehrperson ausfällt, wird eine Stellvertretung eingesetzt. Sie werden als Eltern nur bei längeren Ausfällen der Lehrperson informiert. Der Unterricht fällt nie aus.

Einlaufzeit

Damit Ihr Kind morgens in seinem individuellen Tempo "ankommen" kann findet jeweils von 08.00 Uhr bis 08.30 die Einlaufzeit statt. Danach beginnt um 08.30 Uhr pünktlich der Unterricht.

Eintritt

In den Kindergarten kommen Kinder ab dem fünften Lebensjahr. Das Anmeldeformular erhalten die Eltern im Dezember vor dem Kindergarteneintritt per Post.

Wann Ihr Kind in den Kindergarten eintritt, hängt von seinem Geburtsdatum ab:

  • Geboren zwischen 1. August 2016 und 31. Juli 2017:
    Eintritt im August 2021
  • Geboren zwischen 1. August 2017 und 31. Juli 2018:
    Eintritt im August 2022
  • Geboren zwischen 1. August 2018 und 31. Juli 2019:
    Eintritt im August 2023

Wird Ihr Kind zwischen 1. August und 31. Januar vier Jahre alt, kann es vorzeitig in den Kindergarten aufgenommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass sein Entwicklungsstand den Anforderungen des Kindergartens entspricht. Die entsprechende Abklärung erfolgt durch den Schulpsychologischen Dienst. Informationen zum Vorgehen erhalten Sie bei den Volksschulen.

Wenn ein Kind noch nicht reif ist für den Kindergarten, kann der Eintritt um ein Jahr verschoben werden. Hierfür müssen die Eltern einen Rückstellungsantrag stellen. Die Details dazu stehen im Anmeldeformular für den Kindergarten.

Elternrechte und Elternpflichten

Eltern haben Rechte…

Das Schulgesetz schreibt vor, dass Schule und Erziehungsberechtigte für die Bildung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen verantwortlich sind. Als Eltern oder Erziehungsberechtigte haben Sie das Recht, über alles informiert zu werden, was das Leben Ihres Kindes im Schulhaus betrifft. Bei allen wichtigen Entscheiden zur Förderung Ihres Kindes werden Sie angehört. Umgekehrt ist die Schule auf Informationen aus dem Elternhaus angewiesen und nimmt Beobachtungen, Erwartungen und Bedenken der Eltern sehr ernst.

 

...aber auch Pflichten

Sie als Eltern sind hauptsächlich dafür verantwortlich, dass Ihr Kind die Grundvoraussetzungen für den Schulbesuch erfüllt: regelmässig ausgeschlafen, satt und pünktlich zum Unterricht zu erscheinen. Zudem sind Sie verpflichtet, an den von der Schule angeordneten Elternveranstaltungen und Gesprächen teilzunehmen und dafür zu sorgen, dass Ihr Kind auch ausserhalb der Schule geeignete Bedingungen zum Lernen vorfindet.

Kindergartenweg

Die Eltern sind für den Schulweg Ihres Kindes verantwortlich. Sie entscheiden, wann Ihr Kind den Schulweg selbständig zurücklegen kann. 

Der sicherste Kindergartenweg ist der beste! Es ist wichtig, dass Ihr Kind den Weg zur Schule gut kennt. Begleiten Sie ihr Kind, bis es sicher und selbständig in den Kindergarten gehen kann. Das Rollbrett, Velo oder Trotinett darf Ihr Kind nicht in den Kindergarten mitnehmen.

Kindergartenzuteilung

Die Kindereinteilung ist von der Wohn-/Tagesadressse abhängig und liegt in der Verantwortung der Schulleitung. Wünsche können Sie auf dem Anmeldeformular vermerken. Wir können Ihnen jedoch nicht garantieren, dass diese erfüllt werden können.

Die definitive Zuteilung der neuen Kindergartenkinden für das jeweils nächste Schuljahr wird den Eltern ab Ende Mai schriftlich mitgeteilt. 

 

Schnupperbesuch:

Jeweils am Dienstag in der zweitletzten Woche vor den Sommerferien werden die zukünftigen Kindergartenkinder zu einem Schnupperbesuch eingeladen. 

Krankheit

Kranke Kinder dürfen den Kindergarten nicht besuchen und müssen abgemeldet werden. Melden Sie ansteckende Krankheiten oder Lausbefall bitte bei den Lehrpersonen.

Schicken Sie Ihr Kind erst dann wieder in den Kindergarten, wenn es einen Tag fieberfrei war.

Lerninhalte

Kindergartenklassen sind heterogene Gruppen mit zwei Jahrgängen von Kindern. Sie werden in der Regel doppelstufig geführt, das heisst Kinder im ersten und im zweiten Schuljahr besuchen gemeinsam eine Klasse. Die Kinder treten mit unterschiedlichen individuellen Erfahrungen und mit verschiedenen Fähigkeiten und Fertig­keiten in den Kindergarten ein. Die Lehrpersonen erfassen den Entwick­lungsstand der Kinder durch Beobach­ten und durch Gespräche mit den Erziehungsberechtigten. Sie erkennen Stärken und Schwächen, Begabungen, Interessen und Bedürfnisse.

Im Kindergarten wird auf spielerische Weise gelernt: Die Kinder lernen beim Spielen und spielen beim Lernen. Im Spiel kann das Kind Erfahrungen sammeln, sich persönlich entfalten und in eine Gemeinschaft hereinwachsen. Dabei werden die Kinder ganzheitlich in allen Bereichen gefördert und entwickeln Selbstvertrauen. Die Lehrpersonen unterstützen Ihr Kind in der Entwicklung seiner Persönlichkeit und helfen ihm, sich in einer Gruppe zurecht zu finden.

Auf spielerische Weise bereitet der Kindergarten die Kinder auf die Primarschule vor. Der Kindergarten ist so nicht nur Spielort, sondern auch «Vor-Schule» mit klaren Lernzielen. Festgelegt sind diese im Lehrplan 21, der für die ganze Deutschschweiz entwickelt worden sind.

Mehr zum Lehrplan 21 

Mitbringen / Ausrüstung

Gelber Streifen/Gelbes Dreieck:

Der gelbe Streifen muss auf dem Kindergartenweg aus Sicherheitsgründen immer getragen werden. Falls Ihr Kind den Streifen ausnahmsweise vergisst, erhält es vom Kindergarten vorübergehend ein Ersatzstreifen.

 

Finken (Hausschuhe):

Ihr Kind braucht ein Paar rutschfeste, geschlossene Finken, welche es im Kindergarten
lassen kann.

 

Znüni in Znünitasche oder Rucksack:

Jedes Kind bringt täglich von Zuhause ein zuckerfreies und gesundes Znüni mit.

 

Kleidung:

Bitte kleiden Sie ihr Kind so, dass es bei jedem Wetter nach draussen gehen kann und es schmutzig werden darf. Bitte ziehen Sie bei regnerischem Wetter Ihrem Kind einen Regenschutz an. Regenschirme sind für in der Pause und bei Ausflügen unpraktisch.

 

Turnkleidung in Turnbeutel:

Fürs Turnen benötigt Ihr Kind ein Turnbeutel mit jahreszeitenentsprechender Turnkleidung.

 

Spielsachen:              

Im Kindergarten hat es Spielsachen für alle Kinder. Grundsätzlich bleiben die persönlichen Spielsachen zu Hause. Ausnahme bilden feste Rituale im Kindergarten (z.B. „Mitbringtag“, Tageskind etc.).

Nach dem Kindergarten

Nach dem Kindergarten tritt Ihr Kind in die Primarschule über. Das Wiederholen des letzten Kindergartenjahres ist nur in Ausnahmefällen mit Empfehlung der Lehrpersonen möglich. Den Entscheid trifft die Schulleitung, nachdem sie die Eltern angehört hat.
Ist ein Kind besonders leistungsfähig und motiviert, kann es ein Schuljahr überspringen und den Kindergarten nur ein Jahr lang besuchen. Den Entscheid trifft die Schulleitung aufgrund einer Empfehlung der Lehrpersonen, wenn die Eltern einverstanden sind.

Schulferien / Urlaub

Der Kindergarten ist obligatorisch und es gelten die offiziellen Schulferien. Daneben können während den zwei Kindergartenjahren insgesamt 10 Tage Familienurlaub genutzt werden. Zusätzliche Freistellung auf Grund dringender Umstände müssen von der Schulleitung bewilligt werden.

Unterrichtsbesuche

Sie sind jederzeit herzlich zu einem Unterrichtsbesuch eingeladen. Sie dürfen gerne eine Sequenz oder auch einen ganzen Vormittag Ihr Kind im Kindergartenunterricht besuchen. Bitte sprechen sie Ihren Besuch im Voraus mit den Lehrpersonen ab.

Unterrichtssprache

lm Kindergarten werden Mundart und Standarddeutsch als gleichwertige Varie­täten anerkannt und gefördert. Kinder dieser Altersstufe lernen Spra­chen ganzheitlich über die Aktivitäten in der Gemeinschaft. Bis die Kinder aus freien Stücken selbst zu sprechen beginnen, geht es zunächst um Hören und Verstehen. Die Lehrpersonen berücksichtigen die sprachliche Zusam­mensetzung einer Klasse und sprechen rund die Hälfte der Unterrichtszeit Standarddeutsch. Die Kinder sind in der Sprachwahl frei.

Unterstützungsangebote / Förderbedarf

Sollte Ihr Kind zusätzlichen/individuellen Förderbedarf aufweisen, werden sich die Lehrpersonen mit Ihnen in Verbindung setzen und gemeinsam mit Ihnen ein passendes Förderangebot suchen. Wir haben an unserem Standort ausgebildete Fachpersonen für die verschiedenen Fachbereiche (Förderzentrum).

Unterrichtszeiten

Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt:

jeden Vormittag von 08.00/08.30 Uhr bis 12.00 Uhr (spätestes Ankunftszeit: 08.30 Uhr)

Montagnachmittag (Erstjahreskinder) oder Dienstagnachmittag (Zweitjahreskinder) von 14.00 bis 16.00 Uhr

 

Der Nachmittagsunterricht findet in Abteilungen statt.

 

Schulausflüge und Exkursionen sind Bestandteil des Unterrichts.

 

Ausserhalb der Unterrichtszeiten gibt bei uns am Standort die Möglichkeit der Betreuung in den Tagesstrukturen.

Termine

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