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Informationen von A - Z

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Absenzen

Bitte informieren Sie die Klassenlehrperson frühzeitig über eventuelle Schulausfälle. Arzt- und Zahnarztbesuche sollten grundsätzlich ausserhalb der Unterrichtszeit stattfinden.

Absenzen bei religiösen Feiertagen

Religiöse Feiertage erfordern kein Urlaubsgesuch. Informieren Sie die Klassenlehrperson mindestens 2 Tage bevor  Ihr Kind abwesend sein wird.

Aktivitäten ausserhalb des Schulhauses

Exkursionen, Waldtage, Schulreisen, Sporttage etc. sind eine besondere Form des Unterrichts und ermöglichen es, vielfältige Lehr- und Lernformen zu verbinden. Sie werden jeweils rechtzeitig über solche Aktivitäten informiert.

Dentalhygiene/Schulzahnklinik

Einmal pro Jahr besucht Ihr Kind mit der Klassenlehrperson den Zahnarzt-Wagen. Ihr Kind erhält eine Lektion im Zähneputzen und gesunder Ernährung. Zudem werden die Zähne auf Karies untersucht.

Familienurlaub

Als Familienurlaub gilt der Urlaub der Kinder mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ausserhalb der offiziellen Schulferien. In den sechs Primarschuljahren stehen Ihnen insgesamt zwölf Familienurlaubstage zu. Diese Tage können Sie frei verteilt beziehen.  Geben Sie der Lehrperson mindestens eine Woche vor dem geplanten Urlaub bescheid.  Ihre Urlaubtage werden in das Familienurlaubsformular von der Lehrperson

Religiöse Feiertage fallen nicht unter den Familienurlaub (siehe Absenzen bei religiösen Feiertagen).

Fragen und Konflikte

Bei Fragen, Unsicherheiten oder Konflikten wenden Sie sich bitte immer zuerst an die betreffende Klassen- oder Fachlehrperson. Falls das Gespräch zu keiner Klärung oder Einigung führt, kann auf Wunsch die Schulleitung beigezogen werden.

Fundgegenstände

Bitte schreiben Sie Jacken, Turnsachen und Znüniboxen mit dem Namen und der Klasse Ihres Kindes an. Kleider. Die Fundgegenstände werden im Sekretariat gesammelt und können dort zu den Bürozeiten zwischen 07.15-13.00 Uhr abgeholt werden.. Vergessene Schwimm-/und Turnsachen werden in der Schwimm-/Turnhalle gesammelt. Jeweils in der Woche vor den Ferien werden alle Fundgegenstände im Erdgeschoss ausgestellt. Nicht abgeholte Gegenstände werden einer gemeinnützigen Institution übergeben.

 

Haftpflicht

Es besteht keine Haftpflichtversicherung in der Schule. Falls persönliches Material in die Schule mitgenommen wird, geschieht dies auf eigenes Risiko.

Informationen

Informationen zu klassenspezifischen Anlässen, Elternbriefe, Broschüren über Sportangebote, Tagesferien, Veranstaltungskalender etc. verwaltet die Klassenlehrperson. Bitte fragen Sie Ihr Kind, ob es Ihnen etwas abzugeben hat.

Krankheitsfall Kind

Massgebend dafür, ob Ihr Kind in die Schule kommen darf oder nicht, ist sein Allgemeinzustand. Hustet Ihr Kind stark oder hat es gar Fieber, so behalten Sie es zu Hause. Kranke Kinder werden, nach vorheriger Kontaktaufnahme mit den Eltern, nach Hause geschickt. Nach einer Erkrankung soll das Kind mindestens einen Tag ohne Fieber zu Hause bleiben.

Krankheitsfall Lehrperson

Wenn eine Lehrperson krank ist, wird eine Stellvertretung eingesetzt oder die Kinder werden vorübergehend in andere Klassen verteilt. Sie werden als Eltern nur bei längeren Ausfällen der Lehrperson informiert. Der Unterricht fällt nie aus.

Läuse

Sollte ihr Kind Kopfläuse haben, melden Sie dies bitte umgehend der Klassenlehrperson. Viele Tipps, Informationen und Instruktionen finden Sie unter www.gesundheit.bs.ch oder hier.

Schularzt/Schulärztin

In der 3. Klasse werden alle Kinder auf dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst von der Schulärztin oder dem Schularzt untersucht. Nach dem Schularztbesuch erhalten Sie gegebenenfalls Informationen vom Kinder-und Jugendgesundheitsdienst.

Schulbibliothek

Die Schulbibliothek bietet den Kindern spannende, aktuelle Lektüre, Bücher zu vielen Sachthemen und eine grosse Auswahl an Hörbüchern an.

Maximal können zwei Bücher ausgeliehen werden und müssen spätestens nach einem Monat wieder zurückgebracht werden.

Die Schülerinnen und Schüler besuchen regelmässig mit ihrer Klasse die Bibliothek. Zusätzlich ist die Bibliothek  in jeder 10 Uhr Pause geöffnet.

Interessierten Kindern bietet sich eine Mitarbeit als Biblio-Kid an. Diese werden von ihrer Klasse delegiert und von den Bibliothekarinnen geschult und bei der Ausleihe eingesetzt.

Schulflyer

Hier finden Sie den Link zu unserem Schulflyer.

Schüler- und Schülerinnendokumentation

Die Lehrpersonen führen seit dem Kindergarten über jedes Kind eine Schülerdokumentation. In der Schüler- und Schülerinnendokumentation werden unterstützende Fachstellen, die während der Schulzeit involviert sind, festgehalten. Am Standortgespräch wird die Schüler- und Schülerinnendokumentation von den Eltern eingesehen und unterschrieben. Bei einem Umzug oder Stufenwechel geht die Schüler- und Schülerinnendokumentation an die abnehmende Schule weiter.

Schulunfallversicherung

 

Bei Unfällen werden die Heilungskosten von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen. Die Eltern melden den Unfall direkt ihrer Krankenkasse.

Die Schulunfallversicherung deckt ausschliesslich folgende Leistungen:

 

•             Im Invaliditätsfall: CHF 250000.– (mit einer Progression von 350%)

•             Im Todesfall: CHF 10000.–

 

Versichert sind alle Schülerinnen und Schüler, welche die

Primarstufe besuchen.

 

Die Versicherung gilt:

•             auf dem direkten Schulweg

•             während des ordentlichen Schulbetriebs

•             in Lagern

•             während Exkursionen und Schulreisen

 

Für die schulfreie Zeit besteht kein Versicherungsschutz.

 

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die für die Versicherungen des Kantons Basel-Stadt zuständige:

Rimas Insurance-Broker AG

Leonhardsstrasse 55, 4051 Basel

Tel. 061 269 81 11


Bagatellunfälle
Diese sind durch Ihre Krankenkasse abgedeckt und müssen dort angemeldet werden.

Schulweg

Wir empfehlen Ihnen, Ihr Kind den Schulweg möglichst selbstständig erleben zu lassen. Bewegung, Luft und soziale Erfahrungen bereichern den Schulalltag. Für den Schulweg sind die Erziehungsberechtigen verantwortlich.

Sportförderung

Die sportlichen Fähigkeiten werden mit einem abwechslungsreichen Programm gezielt gefördert. Ermöglichen Sie Ihrem Kind ein zusätzliches, kostenloses Bewegungsangebot. Die Anmeldungen erfolgt über die Klassenlehrperson. (www.sport.bs.ch)

Standortgespräche

Mindestens einmal im Jahr findet ein Standortgespräch statt, an dem  Sie  von der Lehrperson über die Beobachtungen und Einschätzungen zur Entwicklung ihres Kindes informiert werden.

Die Grundlage für dieses Gespräch bildet der von der Schullaufbahnverordnung  Basel Stadt vorgegebene Lernbericht. 

Zecken

Zecken können gefährliche Krankheiten übertragen (www.zecken.ch). Schützen Sie Ihr Kind an Waldtagen vor Zecken indem Sie:

  • ihrem Kind vorbeugend lange Hosen und Oberteile anziehen
  • ihr Kind an Hals, Fuss- und Handgelenken Zeckenschutzmittel einsprayen
  • ihr Kind nach dem Waldtag duschen und am ganzen Körper nach Zecken absuchen

 Wenn Ihr Kind von einer Zecke gebissen wurde:

  • Zecke mit einer Zeckenzange vorsichtig gerade herausziehen
  • Einstich desinfizieren und beobachten, Datum notieren
  • Bei allfälligen Grippesymptomen oder einer ringförmiger Rötung um die Einstichstelle nach einem Zeckenbiss sofort den Arzt aufsuchen.

Znüni

Eine gesunde Zwischenverpflegung ist für das Lernen während eines langen Schulmorgens wichtig. Bitte vermeiden Sie jedoch fett- und zuckerhaltige Nahrungsmittel und Getränke. Im St. Johannschulhaus bringen alle Kinder ihr Znüni in einer Box mit. Wir wollen so Abfall vermeiden.