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Infos von A bis Z Primarschule

Abmeldungen

Eine Abmeldung des Kindes bei Krankheit oder unvorhergesehener Absenz ist notwendig. Auf welchem Weg Ihre Abmeldung an die Lehrperson erfolgt, wird Ihnen von der Klassenlehrperson mitgeteilt. Absenzen und Verspätungen müssen schriftlich entschuldigt werden. Hausaufgaben und verpasste Informationen werden Ihrem Kind von einem Kind aus der Klasse nach Hause gebracht. Denken Sie auch daran, Ihr Kind von der Tagesstruktur abzumelden, wenn es krank ist.

Hinweis: Nach § 8, Abschnitt a des Schulgesetzes, sind Entschuldigungen für Absenzen und Verspätungen innert 8 Tagen einzureichen. Ist dies nicht der Fall, gilt die Absenz oder Verspätung als unentschuldigt.

Absenzen

Bitte informieren Sie die Klassenlehrperson frühzeitig über allfällige Absenzen. Arzt- und Zahnarztbesuche sollten grundsätzlich ausserhalb der Unterrichtszeit stattfinden.

Absenzen bei Religiösen Feiertagen

Absenzen an hohen religiösen Feiertagen benötigen kein Urlaubsgesuch. Informieren Sie die Klassenlehrperson mindestens eine Woche vorher über das Fernbleiben Ihres Kindes vom Unterricht. Ihr Kind muss den Schulstoff, den es an diesen Daten verpasst, vor- oder nachholen.

Ansprechpartner

Bei Fragen oder Problemen sind die Klassenlehrpersonen Ihre Ansprechpartner. Wenden Sie sich vertrauensvoll an sie. Häufig kann in einem Gespräch alles geklärt werden. Bei Fragen zu den verschiedenen Fächern stehen Ihnen die jeweiligen Fachlehrpersonen zur Verfügung.

Besuche

Gerne öffnen wir Ihnen die Türen und ermöglichen Ihnen einen Einblick in den Schulalltag. Bitte wenden Sie sich an die Klassenlehrperson und vereinbaren Sie einen Besuchstermin.

Bibliothek

Den Schülerinnen und Schülern stehen in den Schulhäusern Theodor und Thomas Platter zwei Bibliotheken zur Verfügung. Sie sind am Montag/ Mittwoch/ Freitag während der grossen Pause von 10.15 - 10.45 Uhr geöffnet.

Digitalisierung

Neben Bleistift und Papier gehören heute auch digitale Geräte wie Laptops oder Tablets zum Schulunterricht. In der 5. Klasse der Primarschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler ein sogenanntes eduBS-Book als persönliches Leihgerät. Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.volksschulen.bs.ch/edubs-book 

Elektronische Geräte

Die private Nutzung von elektronischen Geräten ist nicht gestattet. Dies gilt auf dem gesamten Schulareal und während der gesamten Unterrichtszeit (inkl. Pause). Die Geräte dürfen nicht hör- und nicht sichtbar sein.

Elternabende

Elternabende werden von den Klassenlehrpersonen einberufen. Grundsätzlich findet jedes Jahr ein Elternabend statt. Natürlich finden individuell noch andere Elternanlässe im Laufe eines Schuljahres statt.

Elternrat

Die Eltern jeder Klasse wählen am ersten Elternabend im Schuljahr zwei Delegierte. Alle Delegierten zusammen bilden den Elternrat. Der Grundsatz des Elternrates lautet: «Miteinander für die Kinder, die Klasse und die Schule!» Im Zentrum steht nicht das eigene Kind. Das Elternhaus und die Schule tragen partnerschaftlich die Verantwortung für die Kinder. Der Elternrat setzt sich für einen attraktiven Schulstandort ein, mit dem Fokus Schule als Lern- und Lebensraum. Mehr dazu erfahren Sie hier. 

Familienurlaub

Neben den offiziellen Schulferien können während der zwei Kindergartenjahre insgesamt 10 Tage Familienurlaub genutzt werden. In den sechs Schuljahren der Primarschule hat ihr Kind Anrecht auf 12 Tage zusätzlichen Urlaub. Die Verteilung der 12 Tage auf die einzelnen Schuljahre liegt in der Verantwortung der Eltern. Verlangen Sie von der Klassenlehrperson mindestens eine Woche vor dem geplanten Urlaub das Familienurlaubsformular. Sie können für einen ausserordentlichen Urlaub auch mit einem Urlaubsformular, welches Sie bei den Lehrpersonen erhalten, zusätzliche freie Tage beantragen. Die Schulleitung entscheidet über die Bewilligung des Antrages.

Förderung

Die Primarstufe Theodor bietet neben der regulären Förderung im Unterricht folgende Förderangebote an:

Haftung

Die Schule übernimmt keine Haftung für private Gegenstände.

Hausaufgaben

Stufengerecht werden den Schüler*innen Hausaufgaben gegeben, der zeitliche Aufwand nimmt in den oberen Stufen zu.
Die Klassenlehrpersonen können Auskunft über die angebotenen Stunden geben.

Hausschuhe (Finken)

Vor allem im Kindergarten und in den Klassen 1-3 sind Finken erwünscht. 

Ideenbüro

Im Ideenbüro finden Schülerinnen und Schüler Beratung und Unterstützung durch Schülerinnen und Schüler. Das Ideenbüro wird jeweils von einer Klasse geführt. Fragen oder Probleme können in den Ideenbüro-Briefkasten geworfen werden. Er befindet sich jeweils im EG jedes Schulhauses.

Kleidung

Die Kinder sollten zweckmässig und sauber gekleidet sein. Die Pause wird auch im Winter oder bei Regen draussen verbracht.

Krankheit

Wenn Ihr Kind krank ist und die Schule/die Tagesstruktur nicht besuchen kann, melden Sie es bitte ab. -->siehe Abmeldung Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihr Kind an einer bestimmten Krankheit bzw. Allergie leidet. Bitte schicken Sie kein krankes Kind in die Schule. Ihr Kind kann nach einem fieberfreien Tag (ohne fiebersenkende Medikamente) die Schule wieder besuchen. Kranke Kinder in der Schule werden nach Absprache mit den Eltern nach Hause geschickt.

Krankheit Lehrperson

Wenn eine Lehrperson krank ist, wird eine Stellvertretung eingesetzt oder die Kinder werden vorübergehend in andere Klassen verteilt. Sie werden als Eltern nur bei längeren Ausfällen der Lehrperson informiert.

Läuse/Kopfläuse

Läuse sind zwar lästig, treten in der Schule jedoch immer wieder auf. Informieren Sie die Klassenlehrperson und behandeln Sie ihr Kind nach den Weisungen des Gesundheitsdienstes. Die Kinder der betroffenen Klasse erhalten ein Infoblatt. Weitere Informationen in diversen Sprachen sind erhältlich unter: https://www.gesundheit.bs.ch/schulgesundheit/merkblaetter

Pausen

Der Pausenhof gehört den Schülerinnen und Schülern. Wir bitten die Eltern, sich während der Pause nicht auf dem Pausenhof aufzuhalten. Die Kinder werden von Lehrpersonen beaufsichtigt, welche bei Bedarf den Kindern zur Seite stehen.

Religionsunterricht

Der oekumenisch ausgerichtete, kirchliche Religionsunterricht ist ein Angebot der evangelischreformierten und römisch-katholischen Kirchen. Wir begrüssen es, wenn möglichst alle Schülerinnen und Schüler den oekumenischen Religionsunterricht besuchen. Dieses Fach unterstützt das soziale Zusammenleben der Kinder, die aus unterschiedlichen Kulturkreisen, Sprachen und Religionen unsere Schule besuchen. Von der 1. bis zur 4. Klasse wird der Religionsunterricht integriert in den Stundenplan erteilt. Dies ermöglicht uns auch Abteilungsunterricht. Dieses Angebot ist freiwillig, alle Schülerinnen und Schüler sind dazu eingeladen. Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte haben die Möglichkeit, Ihr Kind vom Religionsunterricht abzumelden. Kinder, welche in der 1. – 4. Klasse nicht am Religionsunterricht teilnehmen, besuchen in dieser Zeit den Unterricht bei der Klassen- bzw. Fachlehrperson. Wir bitten Sie um Verständnis, dass Ihr Kind in dieser Zeit mit einer Arbeit selbständig beschäftigt wird.
Manchmal ist es auch hilfreich, wenn sich Ihr Kind zuerst selbst ein Bild vom Religionsunterricht an unserer Schule machen kann. Unsere Religionslehrpersonen sind auch gerne bereit, mit Ihnen ein persönliches Gespräch zu führen. Sollten Sie dennoch Ihr Kind vom Religionsunterricht dispensieren wollen, bitten wir Sie, uns dies schriftlich mitzuteilen.

Schulanlässe mit der gesamten Schule

Es finden während dem Schuljahr regelmässig gesamtschulische Anlässe statt, wie das Jahreszeitensingen oder das Weihnachtssingen. Weitere Anlässe werden jährlich geplant. 

Schulhaus- und Pausenhofregeln

  • In unserer Schule sollen sich alle wohlfühlen.
  • Dafür tragen wir gemeinsam die Verantwortung.
  • Wir gehen respektvoll miteinander um.
  • Wir nehmen Rücksicht und helfen einander. „Stopp!“ heisst: „Hör sofort damit auf!“
  • Wir halten die Regeln ein.
  • Während der Schulzeit bleiben wir auf dem Schulareal.

Wir benutzen keine Handys und andere private elektronischen Geräte. Sie sind nicht sicht- oder hörbar! Trottinetts, Skateboards und Inlineskates sind auf dem Pausenhof nicht erlaubt. Zusätzlich kennt jedes Schulhaus, eigene, auf den Standort angepasste Regeln.

Schullaufbahnverordnung (SLV)

Die Verordnung setzt für alle Schulstufen Leitplanken für die Beurteilung, definiert Spielregeln für Aufnahme und Übertritt sowie den Wechsel zwischen Leistungsniveaus. Beurteilen umfasst die Förderung einer Schülerin oder eines Schülers, indem die Lehrperson ihr oder ihm Rückmeldungen zum Lernweg gibt. Beurteilen bedeutet aber auch, die Leistungen einer Schülerin oder eines Schülers mit einer Note oder einem Prädikat zu bewerten.

Schulmaterial

Schulmaterial wie Hefte, Bücher und Schreibutensilien werden den Schülerinnen und Schülern von der Schule zur Verfügung gestellt. Falls das Material verloren geht oder unsorgfältig damit umgegangen wird, werden wir für die Neuanschaffung Rechnung stellen.

Schulrat

Der Schulrat bildet an den Volksschulen die direkte Brücke zwischen Schule und Öffentlichkeit. Jeder Standort der Volksschule verfügt über einen siebenköpfigen Schulrat, welcher sich wie folgt zusammensetzt: Präsident oder Präsidentin, je zwei Vertretungen der Eltern und der Politik, ein Mitglied der Schulleitung sowie eine Lehrperson. Der Schulrat sichert in erster Linie den Dialog zwischen den Lehrpersonen, der Schulleitung, den Schülerinnen und Schülern, den Erziehungsberechtigten und der Quartierbevölkerung. Wenn er dazu von den Betroffenen aufgefordert wird, vermittelt er bei Problemen und Konflikten an der Schule. Zudem hat der Schulrat das Recht, Anfragen und Anträge zu stellen, die in der Regel innert acht Wochen beantwortet werden. Die Aufgaben des Schulrats sind detailliert in einer Verordnung geregelt. Mehr dazu hier

Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit Basel-Stadt berät und unterstützt Kinder und Jugendliche, deren Eltern sowie Bezugspersonen im Umfeld der Schule bei sozialen Fragestellungen. Tiziana Caprino arbeitet als Schulsozialarbeiterin bei uns. Die Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit (SSA) stehen unter beruflicher Schweigepflicht, die Beratung ist kostenlos. Mehr dazu hier. 

Schulunfallversicherung

Bei einem Unfall ist die Krankenkasse ihres Kindes zu benachrichtigen.

Schulweg

Es ist wichtig, dass Ihr Kind den Weg zum Kindergarten, bzw. zur Schule kennt. Gehen Sie den Weg wiederholt mit Ihrem Kind, weisen Sie es auf Gefahren hin. Wenn Ihr Kind sicher und selbstständig in die Schule gehen kann, wird sein Selbstbewusstsein gestärkt und es lernt gleichzeitig, sich im Verkehr sicher und korrekt zu verhalten. Für den Schulweg tragen die Eltern die Verantwortung. Trottinetts können ab der 4. Klasse für den Schulweg genutzt werden.  

Sport (Turnen und Schwimmen)

Die Schülerinnen und Schüler haben pro Wochen 3 Lektionen Sport- bzw. Schwimmunterricht. Je nach Jahreszeit kann der Sportunterricht auch im Freien stattfinden.

Standortgespräche, Lernberichte, Selbsteinschätzung und Zeugnis

Ab Kindergarten gibt es Lernberichte und Standortgespräche. Im Lernbericht hält die Lehrperson den Lern- und Entwicklungsstand des Kindes fest. Ab der 1. Klasse schreiben Schülerinnen und Schüler eine Selbsteinschätzung zu ihrem Lern-, Sozial- und Arbeitsverhalten. Am Standortgespräch nehmen Lehrpersonen, die Erziehungsberechtigten und spätestens ab der 3. Klasse auch die Schülerin oder der Schüler teil. Die zuständige Klassenlehrperson nimmt zur Koordination der Termine mit Ihnen Kontakt auf. Von der 1. bis zur 5. Klasse gibt es am Ende des Schuljahres ein Zeugnis. In der 6. Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler zwei Zeugnisse. Ab der 5. Klasse werden die Fächer mit Noten von 6 (Lernziele sehr gut erreicht) bis 1 (Lernziele gar nicht erreicht oder Leistung nicht erbracht) beurteilt. Für die Zeugnisse finden keine Gespräche statt. Auf Wunsch der Eltern oder der Lehrpersonen können jederzeit Elterngespräche stattfinden.

Tagesstruktur

Unterrichtszeiten

Der Unterricht dauert am Vormittag von 8.00 – 12.15 Uhr, am Nachmittag von 14.00 – 15.45 Uhr bei zwei Lektionen und von 14.00 – 16.30 Uhr bei drei Lektionen. Die Schulglocken läuten jeweils fünf Minuten vor Schulbeginn.

Wandertage, Schulausflüge

Jedes Jahr finden unterschiedliche Ausflüge (Exkursionen, Museumsbesuche, Wanderungen etc.) statt.

Znüni

Ein gesundes Znüni ist sehr wichtig für Ihr Kind. Wir sind Mitglied im Schulnetz 21, dem „Netzwerk gesundheitsfördernder Schulen Basel-Stadt“. Wir legen daher Wert darauf, dass Sie Ihrem Kind ein vollwertiges Znüni wie z.B. Vollkornbrot, Gemüse und Früchte mitgeben. Bitte geben Sie Ihren Kindern keine zuckerhaltigen Esswaren und Getränke mit in die Schule. Geben Sie Ihrem Kind das Znüni in einer Box mit. Jedes Kind erhält zu Beginn der 1. Klasse eine Znünibox.

Zusammenarbeit Eltern und Lehrpersonen

Eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern ermöglicht und unterstützt das erfolgreiche Lernen Ihres Kindes. Deshalb legen wir Wert auf einen offenen, vertrauensvollen und wertschätzenden Dialog.

ZU DEN AUFGABEN DER LEHRPERSON GEHÖRT, DASS

  • sie mit dem Kind die Ziele gemäss Lehrplan verfolgt, resp. das Kind seinen Fähigkeiten entsprechend fördert.
  • sie den Eltern offen begegnet.
  • sie die Eltern über die Kultur der Elternzusammenarbeit informiert und die geltenden Erwartungen klar formuliert.
  • sie mit den Eltern gemeinsam ein Ziel verfolgt und klare Abmachungen trifft.
  • sie bei Unklarheiten bei den Eltern nachfragt und die Eltern um ihre Meinung bittet.
  • sie Gespräche klar und zielgerichtet durchführt.
  • sie das Kind und dessen ganzheitliche Förderung in den Vordergrund stellt.
  • sie die Eltern über den Lernstand ihres Kindes informiert.
  • sie einen respektvollen Dialog pflegt und dabei das Gelingende hervorhebt, ohne allfällige Schwierigkeiten zu verschweigen.

Die Eltern können von den Lehrpersonen erwarten, dass sie diese Aufgaben erfüllen.

ZU DEN AUFGABEN DER ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN GEHÖRT, DASS

  • sie für ihr Kind im Kindergarten und in der Schule Interesse zeigen.
  • sie sich über das Schulsystem informieren.
  • sie ihr Kind ihren Möglichkeiten entsprechend in Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen unterstützen.
  • sie Kontakt zu den Lehrpersonen ihres Kindes pflegen.
  • sie einen offenen Dialog pflegen und die Lehrpersonen über Vorfälle informieren, die einen Einfluss auf die Schulleistung ihres Kindes haben können.
  • sie an Schulveranstaltungen teilnehmen.
  • sie pünktlich zu den vereinbarten Terminen erscheinen und sich an Abmachungen halten.
  • sie die Lehrpersonen respektieren.
  • sie sich mit Fragen und Anliegen direkt an die Lehrpersonen wenden.

Die Lehrpersonen erwarten von den Erziehungsberechtigten, dass sie diese Aufgaben erfüllen. Mehr dazu erfahren Sie hier