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Wissenswertes A - Z

Absenzen

Bitte informieren Sie die Klassenlehrperson frühzeitig über eventuelle Schulausfälle. Alle Absenzen müssen via Klapp gemeldet werden. Eine Absenz wird eingetragen, wenn ihr Kind eine Lektion oder mehr im Unterricht fehlt. Arzt- und Zahnarztbesuche sollten grundsätzlich ausserhalb der Unterrichtszeit stattfinden.

Absenzen bei religiösen Feiertagen

Religiöse Feiertage erfordern kein Urlaubsgesuch. Informieren Sie die Klassenlehrperson einfach mindestens eine Woche vorher über das Fernbleiben Ihres Kindes vom Unterricht.

Adressänderung

Bitte beachten Sie, dass Sie die Klassenlehrperson Ihres Kindes über einen Wechsel der Wohnadresse oder einen Wechsel (oder gar einen Wegfall) der Tagesadresse informieren müssen. 
Die Lehrpersonen sind verpflichtet, Änderungen der Tagesadresse oder der Wohnadresse der Schulleitung zu melden.
Eine Änderung der Tagesadresse oder der Wohnadresse führt zu einer Überprüfung der Schulzuteilung, damit sichergestellt ist, dass die Kinder die Quartierschule besuchen. 
Gegebenenfalls wird die Volksschulleitung eine Umteilung in einen Kindergarten/eine Primarschule gemäss neuer Tagesadresse oder der Wohnadresse vornehmen.

Elterndelegierte und Elternrat

Das Elternhaus und die Schule tragen partnerschaftlich die Verantwortung für die Kinder.
Der Elternrat setzt sich für einen attraktiven Schulstandort ein, mit dem Fokus Schule als Lern- und Lebensraum.
Die Eltern jeder Klasse wählen am ersten Elternabend im Schuljahr zwei Delegierte. Die Delegierten aller Klassen im Schulhaus bilden zusammen den Elternrat der Schule.
Die Mitglieder des Elternrats treffen sich regelmässig mit der Schulleitung und in verschiedenen Arbeitsgruppen. 
Sie besprechen dort Anliegen, welche die ganze Schule betreffen und setzen sich für die Schule ein. Zwei Vertreterinnen oder Vertreter aus dem Elternrat werden in den Schulrat delegiert.
Mithilfe und Mitarbeit bei den Arbeitsgruppen sind jederzeit erwünscht. Alle Eltern sind herzlich willkommen. 

Mehr Details zum Elternrat vom Thierstein finden sie hier.

Elternabende

Elternabende werden von den Klassenlehrpersonen einberufen. Die Teilnahme ist für die Eltern verpflichtend. Grundsätzlich findet jedes Jahr ein Elternabend statt. Es werden daneben auch noch andere Elternanlässe stattfinden.

Familienurlaub/Urlaubsgesuch

Zusätzlich zu den Schulferien kann an der Volksschule jedes Kind einige Tage Familienurlaub in Anspruch nehmen.
Dafür braucht es keine Begründung, jedoch müssen Sie als Eltern die Klassenlehrperson möglichst frühzeitig (mindestens eine Woche im Voraus) schriftlich darüber informieren.
Während den zwei Kindergartenjahren können insgesamt zehn Tage (fünf Tage pro Schuljahr) bezogen werden. Danach werden pro Jahr zwei freie Tage gewährt.

Das heisst: Während der sechsjährigen Primarschulzeit stehen insgesamt zwölf Tage Familienurlaub zur freien Wahl. Die Verteilung der 12 Tage auf die einzelnen Schuljahre liegt in der Verantwortung der Eltern.
Die Details sind in § 11 der Absenzen- und Disziplinarverordnung geregelt.
Zusätzliche Freistellungen aufgrund dringender Umstände können mit einem Urlaubsgesuch beantragt werden. 
Die Urlaubsgesuche sind – soweit möglich – drei Wochen vor dem betreffenden Termin schriftlich der Klassenlehrperson einzureichen. 
Die Schulleitung entscheidet in eigener Kompetenz, ob ein Urlaubsgesuch bewilligt wird. Als Leitlinie dient ihr dabei die Auflistung möglicher Gründe in der Absenzen- und Disziplinarverordnung.

Klapp Anmeldung

Mit „Klapp“ stellen wir Ihnen ein Tool zur Verfügung, das eine einfache und effiziente Kommunikation zwischen Schule und Eltern ermöglicht. Sie erhalten dabei Informationen, Termine und Elternbriefe ganz bequem auf Ihr Smartphone, Tablet oder auf Ihren Computer. Klapp ersetzt SMS, Messenger dienste (wie WhatsApp etc.) und den Mailverkehr. Die Zugangsdaten für Ihr Kind erhalten Sie direkt von der Klassenlehrperson.
Anleitung für Klapp: https://schulefislisbach.ch/uploads/1/0/1/8/101827604/klapp_erste_schritte_fuer_eltern_v6.pdf

Krankheit Kind

Wenn Ihr Kind krank ist und die Schule/die Tagesstruktur nicht besuchen kann, melden Sie es bitte ab (siehe Abmeldung).
Ein krankes Kind, muss zuhause bleiben. Erst nach einem fieberfreien Tag darf es die Schule wieder besuchen. Kranke Kinder werden (nach Rücksprache mit den Eltern) wieder nach Hause geschickt oder von den Eltern abgeholt.
Bitte teilen Sie der Klassenlehrperson auch mit, wenn Ihr Kind an einer bestimmten Krankheit bzw. Allergie leidet.


Mein Kind ist krank !
Was tun? Wo bekomme ich Hilfe?
Hier finden Sie alle Kontakte sowie Informationen in 16 verschiedenen Sprachen.
http://meinkindistkrank.ch

Läuse

Jede/r kann Kopfläuse bekommen. Kopflausbefall hat nichts mit Hygiene zu tun! Tägliche Haare waschen schützt nicht vor Kopfläusen.
Informieren Sie umgehend die Klassenlehrperson, wenn Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse entdecken. So kann eine flächendeckende Ausbreitung verhindert werden.
Untersuchen Sie Ihr Kind, wenn es sich am Kopf kratzt oder wenn in der Schule, im Kindergarten, bei Nachbarn etc. Kopfläuse vorkommen.
 
Behandeln Sie Ihr Kind nur mit einem Lausshampoo, wenn Sie lebende Kopfläuse sehen.

Vorbeugende Behandlung nützt nichts! Vermeiden Sie häufige Behandlungen. 
Weitere Informationen finden Sie hier.

Nachmittagsunterricht

Kindergarten 1  Di:  14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Kindergarten 2 Mo: 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
1. Klasse Individuell 1. Nachmittag 14.00 Uhr - 15.45 Uhr
2. Klassen Fr: 14.00 Uhr - 15.45 Uhr
3. Klassen

Mo:

Do:

14.00 Uhr - 16.30 Uhr

14.00 Uhr - 16.30 Uhr

4. Klassen

Di:

Do:

14.00 Uhr - 16.30 Uhr

14.00 Uhr - 16.30 Uhr

5. Klassen

Mo:

Di:

14.00 Uhr - 16.30 Uhr

14.00 Uhr - 15.45 Uhr

6. Klassen

Di:

Fr:

14.00 Uhr - 16.30 Uhr

14.00 Uhr - 15.45 Uhr

Schulhausordnung

  • Ich bin nicht gewalttätig.
  • Ich beschimpfe niemanden aufgrund der Herkunft, des Geschlechts oder einer Behinderung.
  • Ich nutze keine elektronischen Geräte (Handy, Smartwatch, Spiele) während der Schulzeit – ausser es ist ausdrücklich erlaubt.
  • Ich bringe ein gesundes Znüni mit – ausser an speziellen Anlässen.
  • Ich bin leise im Gang, wenn Unterricht ist.
  • Ich verlasse das Schulareal während der Schulzeit nicht ohne Erlaubnis.
  • Ich frage, bevor ich fremdes Material nutze.
  • Ich parkiere mein Trottinett beim Geländer vor der Aula.

Znüni

Geben Sie Ihrem Kind täglich ein Znüni mit.(In einer Znünibox um Abfall zu vermeiden.) Ein gesundes Znüni ist sehr wichtig für Ihr Kind. Bitte geben Sie Ihrem Kind keine zuckerhaltigen Esswaren und Getränke mit.
In den Kindergärten gibt es unterschiedliche Znünirituale. Sie erhalten die Informationen direkt von Ihrer Kindergartenlehrperson.
Jedes Kind erhält zu Beginn des Kindergartens eine Znünibox.