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Informationen von A bis Z

Nützliche Informationen zu verschiedenen Themen im Überblick: Ansprechpartner, Absenzen, etc.

Abmeldung bei Krankheit

Bitte informieren Sie die Klassenlehrperson per Telefon oder SMS (je nach Klassenabmachung, Nummer des Klassenhandys auf der Adressliste), wenn Ihr Kind krank ist. Sollte diese nicht erreichbar sein, lassen Sie die Absenz durch eine Klassenkameradin oder einen Klassenkameraden ausrichten. Im Kindergarten verwenden Sie bitte zwischen 8:00 und 8:30 Uhr die Telefonnummer des Kindergartens.

In der Tagesstruktur melden Sie Ihr Kind bitte ebenfalls ab.

Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihr Kind an einer bestimmten Krankheit, bzw. Allergie leidet und wir darauf Rücksicht nehmen müssen.

Kranke Kinder können wir in der Schule nicht betreuen, sie werden nach Rücksprache mit Ihnen nach Hause geschickt. Kinder sollen nach einer Krankheit ausreichend erholt und fieberfrei sein.

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Absenzen und Krankheit

Bitte informieren Sie die Klassenlehrperson frühzeitig über allfällige Absenzen.

Arzt- und Zahnarztbesuche sollten grundsätzlich ausserhalb der Unterrichtszeit stattfinden.

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Adressänderung, neue Telefonnummer

Bitte beachten Sie, dass Sie die Klassenlehrperson Ihres Kindes über einen Wechsel der Wohnadresse, einen Wechsel der Tagesadresse oder über neue Telefonnummern informieren müssen. So bleiben unsere Daten aktuell. Die Lehrpersonen sind verpflichtet, Änderungen der Tagesadresse oder der Wohnadresse der Schulleitung zu melden.

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Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Je besser Kinder die Unterrichtssprache Deutsch verstehen und sprechen, desto leichter können sie dem Unterricht folgen. Schülerinnen und Schüler, die nur wenig oder gar nicht Deutsch sprechen, profitieren vom Förderangebot Deutsch als Zweitsprache, kurz DaZ. Dieses findet integriert ins Pensum, manchmal auch zusätzlich zum regulären Unterricht, statt.

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Elternabende

Zu Beginn oder auch während des Schuljahres werden Sie von Klassenlehrperson und Schulleitung zu einem Elternabend eingeladen. Dort erhalten Sie wichtige Informationen. Zusätzlich können auch thematische Elternanlässe stattfinden. Die Teilnahme ist obligatorisch und gehört zu den Elternpflichten (Schulgesetz § 91. c.)

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Familienurlaub, Urlaub, religiöse Feiertage

Ausserhalb der Schulferien kann Ihr Kind an einzelnen Unterrichtstagen Urlaub nehmen. Für Familienurlaub stehen zur Verfügung:

  • Während 2 Jahren Kindergarten: 10 Tage
  • Während 6 Jahren Primarschule: 12 Tage

 

Sie sind frei in der Verteilung der Ihnen zustehenden Familienurlaubstage, religiöse Feiertage fallen nicht in den Familienurlaub.

Informieren Sie frühzeitig die Klassenlehrperson und verlangen Sie spätestens 1 Woche vor dem geplanten Urlaub das Formular zur Unterschrift. Wenn Sie für religiöse Feiertage Ihr Kind vom Unterricht abmelden möchten, informieren Sie ebenfalls eine Woche vorher die Klassenlehrperson.

Zusätzliche freie Tage können mit einem Urlaubsgesuch drei Wochen vor dem Termin schriftlich bei der Klassenlehrperson beantragt werden. Die Schulleitung entscheidet, ob ein Urlaubsgesuch bewilligt wird. Als Leitlinie dient dabei die Auflistung möglicher Gründe in der Absenzen- und Disziplinarverordnung.

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Förder- und Unterstützungsangebote

Neben der regulären Förderung im Unterricht gibt es zusätzlich folgende Förderangebote.
Nähere Informationen erhalten Sie nach Klick auf eines der Angebote:

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Fundsachen

In der Halle im OG1 befindet sich ein Schrank für Fundsachen. Dort werden Fundstücke aus dem Pausenhof und dem Schulhaus ausgestellt.

Fundsachen aus den Garderoben oder den Turnhallen befinden sich in einem Fundsachenschrank im UG1 bei den Garderoben. Verlangen Sie den Schlüssel auf dem Sekretariat.

Für Wertsachen (Schlüssel, Uhren, Brillen) wenden Sie sich für einen Termin an den Hauswart, Herr Inan, Tel. 061 208 60 35.

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Haftpflicht, Unfallversicherung

Es besteht keine Haftpflichtversicherung in der Schule. Falls persönliches Material in die Schule mitgenommen wird, geschieht dies auf eigenes Risiko.

Für Schulunfälle, Heilungskosten wie ärztliche Behandlung, Spitalaufenthalt, Medikamente, usw. ist die Krankenkasse bzw. der Krankenversicherer des Kindes zuständig. Eltern melden den Unfall direkt Ihrer Versicherung. Eine zusätzliche Schulunfallversicherung des Kantons entrichtet ergänzende Leistungen bei schwerer Invalidität und im Todesfall.

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Hausaufgaben

Im Merkblatt Hausaufgaben finden Sie eine ausführliche Erklärung zu den Grundsätzen und Vorgaben zu den Hausaufgaben an unserem Standort und wie wir uns die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten vorstellen.

Im Umgang mit Hausaufgaben achten die Lehrpersonen auf folgende Grundsätze:

  • Schulisches Lernen findet hauptsächlich in der Schule und im Unterricht statt.
  • Die Verantwortung liegt bei den Lehrpersonen und den Schülerinnen und Schülern.
  • Eine Festigung der Basis findet im Unterricht durch Rituale statt.
  • Weniger ist mehr: Hausaufgaben sollen sinnvoll sein und gezielt erteilt werden.
  • Vorbereitende Aufträge werden bei Bedarf erteilt.
  • Der Fokus liegt auf kompetenzorientierten Aufgaben, welche die Lernstrategien fördern.
  • Eine sinnvolle Freizeitgestaltung der Schülerinnen und Schüler ist für uns ein wichtiger Wert.

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Hausordnung

Für ein friedliches Zusammensein und Lernen halten wir uns an folgende Regeln:

  • Für ein friedliches Zusammensein und Lernen halten wir uns an folgende Regeln:

  • Wir nehmen Rücksicht aufeinander und begegnen uns fair.

  • Fahrbare Untersätze verwenden wir nur für den Schulweg. Wir ketten sie ausserhalb des Schulhauses an.

  • Wir betreten das Schulhaus nach dem ersten Gong. Für Kinder, die am Zmörgerlematt teilnehmen, sind die Türen von 7.00-7.40 Uhr geöffnet.

  • Auf dem Schulareal sind Handys und andere elektronische Geräte weder sicht- noch hörbar. Smartwatches sind im Standby/Flugmodus gestattet. Die Lehr- und Fachpersonen dürfen Anpassungen treffen, falls diese in den Klassen nötig sind. Erwachsene bitten wir um zurückhaltenden Gebrauch.

  • Fussball (mit dem vorgegebenen Erlenmattball) und Basketball sind auf den jeweiligen Feldern erlaubt.

  • Wir verbringen die Pause im Pausenhof.

  • Aufs WC gehen wir auf dem Weg in die Pause oder zurück ins Klassenzimmer. Wer während der Pause aufs WC geht, meldet es der Pausenaufsicht und kehrt sofort wieder zurück auf den Pausenhof.

  • Bei Fragen oder Schwierigkeiten wenden wir uns an die Aufsichtspersonen.

  • Auf den Schulhausgängen wird nicht gegessen. Wir öffnen die Znünibox erst draussen.

  • Wir tragen Sorge zu unserer Schulanlage. Abfälle gehören in die Abfallbehälter!

  • Der Pausenhof ist von 7:00 - 17:30 Uhr offen. Ausserhalb der Unterrichtszeit, am Wochenende und in den Ferien bleibt er geschlossen, das Betreten ist verboten.

 

Schülerinnen und Schüler, welche die Bestimmungen der Hausordnung nicht einhalten und den Anweisungen der Mitarbeitenden nicht Folge leisten, müssen mit Sanktionen rechnen. Diese liegen im Ermessen der Verantwortlichen.

Die Regeln unseres Schulhauses finden Sie im Bereich Dokumente auch als Download.

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Heimatliche Sprache und Kultur (HSK)

Die Förderung in der Muttersprache hilft den fremdsprachigen Kindern, besser Deutsch zu lernen und trägt auch zu einer verbesserten Integration bei. Der Unterricht HSK findet einmal pro Woche ausserhalb der regulären Schulzeit statt. Im Unterricht HSK werden Kinder und Jugendliche aus verschiedenen Schulen zusammen unterrichtet. Der Unterricht HSK wird von den Botschaften oder Konsulaten der Herkunftsländer oder von privaten Organisationen wie Elternvereine angeboten und finanziert. Die Eltern zahlen meistens einen Beitrag. Sie können Ihr Kind direkt bei der Klassenlehrperson anmelden. Sie hat die Formulare und Informationen in verschiedenen Sprachen.

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Klapp (Elternkommunikation)

Wir kommunizieren über Klapp mit den Eltern und Erziehungsberechtigten. Über Klapp erhalten Sie nicht nur wichtige Informationen von den Lehr- und Fachpersonen oder der Schul- oder Tagesstrukturleitung, sondern können Ihr Kind auch schnell und unkompliziert abmelden. Registrieren Sie sich kostenlos bei Klapp, wenn Sie noch kein Konto haben: Klapp | Professionelle Kommunikation für Schulen | Schweiz. Von der Lehrperson Ihres Kindes erhalten Sie danach den Zugangscode, der Sie mit Ihrem Kind verbindet.

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Läuse

Läuse sind lästig und treten in der Schule immer wieder mal auf. Läuse müssen mehrmals behandelt werden. In der Apotheke erhalten Sie spezielles Läuse-Shampoo.

Bitte kontrollieren Sie die Kopfhaut Ihrer Kinder in regelmässigen Abständen und informieren Sie die Lehrpersonen, wenn bei Ihrem Kind Läuse auftreten sollten.

Bitte beachten Sie dazu auch das Merkblatt “Kopfläuse - weg damit” vom schulärztlichen Dienst.

Das Merkblatt ist in 11 verschiedenen Sprachen verfügbar.

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Lernberichte und Zeugnisse

Gespräche mit Ihnen als Eltern finden regelmässig statt. Die Lehrpersonen sind froh, wenn Sie sich bei Unklarheiten oder besonderen Vorkommnissen umgehend bei ihnen melden.

Jeweils am Ende des 1. Semesters erhalten Sie als Eltern einen Lernbericht, welcher am Standortgespräch besprochen wird. Spätestens ab der 3. Klasse nehmen auch die Schülerinnen und Schüler am Standortgespräch teil.

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Nachmittagsunterricht

Den Nachmittagsunterricht haben wir wie folgt festgelegt:

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
KG X* X*
1. Klasse X* X*
2. Klasse   X* X*
3. Klasse X X
4. Klasse X X
5. Klasse kRu* X kRu* X
6. Klasse X kRu* X kRu*

 

X* = Abteilungsunterricht möglich

kRu*= Religionsunterricht möglich

Kindergartenkinder und Erstklasskinder haben entweder am Montag oder am Dienstag Nachmittagsunterricht. In der 2. Klasse findet der Nachmittagsunterricht am Donnerstag oder Freitag statt.

Ab der 3. Klasse sind die Nachmittage dann fixiert und ab der 5. Klasse haben diejenigen Schülerinnen und Schüler, die den kirchlichen Religionsunterricht besuchen, an einem zusätzlichen Nachmittag Unterricht. Weiterhin kann zusätzliche Förderung sowohl während der Unterrichtszeit als auch an freien Nachmittagen stattfinden (z.B. Nachhilfe/Hausaufgabenhilfe)

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Religiöse Feiertage

Die Schulen in Basel-Stadt gewähren Urlaub für die religiösen Feiertage der Religionen.

Beantragen Sie als Eltern mit dem Urlaubsgesuch (bei der Klassenlehrperson erhältlich) mindestens 1 Woche vorher Urlaub. Er geht nicht zulasten des Familienurlaubs.

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Schularzt, Schulzahnarzt

Im 1. Kindergartenjahr und in der 3. Klasse werden alle Kinder auf dem Schularztamt von der Schulärztin untersucht.

Der Schulzahnarzt besucht jährlich unser Schulhaus. Ihr Kind erhält eine Unterweisung im Zähne putzen und in gesunder Ernährung und/oder die Zähne des Kindes werden auf Karies untersucht. Falls Ihr Kind Karies hat, werden Sie von der Schulzahnklinik zu einem Termin aufgeboten. Natürlich können Sie auch bei Ihrem eigenen Zahnarzt einen Termin vereinbaren.

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Schulbesuche

Wir freuen uns über Ihren Besuch im Unterricht und Ihr Interesse an unserer Schule. Bitte melden Sie sich vorher bei der betreffenden Lehrperson an.

Bitte beachten Sie die Unterrichtszeiten und Pausen.

Film- und Tonaufnahmen sind nicht gestattet, oder nur in Absprache mit der Lehrperson (Basler Datenschutzgesetz).

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Schul- und Elternrat

Schulrat

Der Schulrat setzt sich zusammen aus:

  • Carmen Kolp, Präsidentin
  • Stephanie Schluchter, Vertreterin Parteien
  • Beatrice Marti, Vertreterin Parteien
  • Christina Frank-IannarelliVertreterin Elternrat
  • Robert Pulz, Vertreter Elternrat
  • Marco Mangold, Vertretung Lehrpersonen
  • Isabel Stahel, Vertretung Tagesstrukturen
  • Caroline von Arx, Vertretung Schulleitung

Elternrat

An den Elternabenden werden die Elterndelegierten gewählt. Sie sind für die Eltern der Klasse die direkten Ansprechpersonen. Wenn Sie ein Thema in den Elternrat bringen wollen, melden Sie sich bei Ihren Delegierten.

Die Vertretung der Schule wird durch das Kollegium bestimmt.

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Schulische Heilpädagogik

In allen Kindergärten und Primarklassen arbeitet eine Fachkraft für Heilpädagogik. Sie begleitet und fördert speziell Kinder mit Lernschwierigkeiten, einem Entwicklungsrückstand, einer Beeinträchtigung oder sozialen Auffälligkeiten.

Einige Kinder brauchen eine engere Betreuung als andere, aber alle bauen im Laufe der Primarschule eine Beziehung zur klasseneigenen Heilpädagogin auf.

Weitere Informationen zur integrativen Schule des Kantons Basel-Stadt finden sie unter: Volksschulen des Erziehungsdepartements Basel-Stadt - Sonderpädagogik (bs.ch)

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Schulmaterial

Das Schulmaterial wird von der Schule zur Verfügung gestellt. Wir bitten Sie, Ihrem Kind zu helfen, sorgfältig damit umzugehen.

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Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit ist eine Dienststelle des Erziehungsdepartements Basel-Stadt. Die in Sozialer Arbeit ausgebildeten Mitarbeitenden sind im Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe tätig. Sie beraten Kinder, Jugendliche und Eltern sowie Bezugspersonen im Umfeld Schule bei sozialen Fragestellungen, sozialen Problemen und den damit verbundenen Anliegen.

Hier finden Sie eine ausführliche Vorstellung der Schulsozialarbeit am Erlenmatt-Schulhaus.

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Schulweg

Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern.

Bitte kein Elterntaxi! Wir empfehlen Ihnen, Ihr Kind im Kindergarten darin zu unterstützen, den Schulweg selbständig zu bewältigen, indem Sie es begleiten, bis es sicher und mit dem Weg vertraut ist. Danach sollte es den Weg selbständig und ohne Begleitung der Eltern gehen.

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Vereine in der Sporthalle

Die Dreifachturnhalle der Primarschule Erlenmatt ist an verschiedenen Tagen und Zeiten von Vereinen reserviert. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den oder das .

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Zeugnisse

Der Kindergartenbesuch wird am Ende der zwei Kindergartenjahre mit einem Dokument bestätigt. Von der 1. bis zur 4. Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler am Schuljahresende ein Zeugnis, indem die Schulleistungen in allen Fächern mit Prädikaten beschrieben werden, ab der 5. Klasse gibt es Noten. In der 6. Klasse werden zwei Zeugnisse ausgestellt, diese Noten entscheiden über die Zuteilung in einen der drei Leistungszüge der Sekundarschule.

Bitte unterschreiben Sie das Zeugnis und geben Sie es der Klassenlehrperson zurück. Diese bewahrt es auf und händigt es Ihnen bei einem Stufenübertritt oder bei einem Wegzug aus.

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne die Klassenlehrperson oder die Fachpersonen.

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