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Schulsozialarbeit SSA

An allen Primarschulen in Basel gibt es ein Büro der Schulsozialarbeit (SSA), das zu bestimmten Zeiten offen steht und auch ohne Anmeldung aufgesucht werden kann. Im Bläsi bieten Frau Aichele und Frau Frey professionelle Beratung an. Sie unterstützen Kinder, deren Eltern, Lehr- und Fachpersonen sowie Schulleitungen bei sozialen Fragen und Problemen. Sie informieren auch über weitere Unterstützungsangebote und leiten Ratsuchende nötigenfalls weiter an eine für ihr Anliegen geeignete Stelle. Die Schulsozialarbeit ist somit eine besonders niederschwellige aber wichtige Anlaufstelle. 

Für wen?
Schulsozialarbeit ist in erster Linie ein Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche und deren Eltern. Das Ziel ist es, die individuelle und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern und sie in ihre Lebenswelten zu integrieren. Eltern werden im Vertrauen in ihre Erziehungsfähigkeit gestärkt. Schulleitungen, Lehr- und Fachpersonen erhalten von der Schulsozialarbeit Unterstützung, zum Beispiel beim Erarbeiten von Lösungswegen in schwierigen Situationen mit Schülerinnen und Schülern. Die Beratungen bei der SSA unterliegen der beruflichen Schweigepflicht und sind kostenlos. 

Wie?
Mitarbeitende der Schulsozialarbeit sind in Sozialer Arbeit und systemischer Beratung ausgebildet. Das heisst, sie arbeiten mit den vorhandenen Ressourcen und Kompetenzen der Ratsuchenden. Das Handeln von Kindern und Jugendlichen wird im Zusammenhang ihres sozialen Umfelds verstanden. Somit bezieht die Schulsozialarbeit das direkte Lebensumfeld mit ein und ermöglicht so, dort wirksam zu sein. Je nach Alter der Kinder oder Jugendlichen stehen andere Themen und Handlungsweisen im Vordergrund. Auch die Bezogenheit auf die Eltern und die Abhängigkeit von ihnen ändert sich im Laufe der Jugend. Die Schulsozialarbeit trägt diesem Umstand mit stufenadäquaten Konzepten Rechnung.

Angebot

Für Kinder und Jugendliche
Hauptaufgabe der Schulsozialarbeit ist die Beratung, Begleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen. Diese können selbständig oder begleitet von Gleichaltrigen, den Eltern oder einer Lehr- oder Fachperson spontan und ohne Voranmeldung  Kontakt mit den Schulsozialarbeitenden Kontakt aufnehmen. Schülerinnen und Schüler dürfen Beratungstermine auch während der Unterrichtszeit wahrnehmen und werden bei Bedarf an weitere Fachstellen oder Dienste weitervermittelt. Je nach Alter und Situation werden Eltern und Erziehungsberechtigte in die Beratung mit einbezogen. Die Büro-Öffnungszeiten und die zuständige Ansprechperson der SSA finden sich auf den Webseiten der Schulen. 
Die Fachpersonen der SSA haben eine berufliche Schweigepflicht.

Für Erziehungsberechtigte
Auch Eltern und Erziehungsberechtigte können sich mit ihrem Anliegen direkt an die Schulsozialarbeit wenden. Ihre Fragen zu Umgang, Erziehung und Förderung ihres Kindes werden mit den Schulsozialarbeitenden besprochen. Bei Bedarf werden die Eltern an weitere Dienste oder Fachstellen vermittelt. Die Büro-Öffnungszeiten und die zuständige Ansprechperson der SSA finden sich auf den Webseiten der Schulen.
Die Fachpersonen der SSA haben eine berufliche Schweigepflicht. 

Gesetzliche Grundlagen

Schulsozialarbeit ist eine Leistung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Deren Zweck und Aufgaben sind in verschiedenen Bundes- und Kantonsgesetzen geregelt und verankert in UN- sowie europäischen Konventionen und im Kodex Sozialer Arbeit.

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