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Vorstand

Wahl

  • Der Elternrat wählt an seiner ersten Sitzung im neuen Schuljahr einen Vorstand, der aus mindestens drei, maximal fünf Personen aus dem Elternrat besteht. 
  • Der Vorstand konstituiert sich selber und nominiert einen Präsidenten/eine Präsidentin als direkte Ansprechperson.

Aufgabe des Vorstands

  • Legt die Termine für die Elternratssitzungen  in Absprache mit der Schulleitung fest.
  • Bereitet die Elternratssitzungen in Absprache mit der Schulleitung vor.
  • Erstellt die Traktandenliste der Elternratssitzungen.
  • Beruft die Elternratssitzungen ein.
  • Leitet die Elternratssitzungen.
  • Erstellt das Sitzungsprotokoll oder delegiert diese Aufgabe an ein Mitglied des Elternrates.
  • Leitet das Sitzungsprotokoll an die Elterndelegierte, die Schulleitung und die Vertretung der Lehrerschaft weiter.

 

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