Vorstand
Wahl
- Der Elternrat wählt an seiner ersten Sitzung im neuen Schuljahr einen Vorstand, der aus mindestens drei, maximal fünf Personen aus dem Elternrat besteht.
- Der Vorstand konstituiert sich selber und nominiert einen Präsidenten/eine Präsidentin als direkte Ansprechperson.
Aufgabe des Vorstands
- Legt die Termine für die Elternratssitzungen in Absprache mit der Schulleitung fest.
- Bereitet die Elternratssitzungen in Absprache mit der Schulleitung vor.
- Erstellt die Traktandenliste der Elternratssitzungen.
- Beruft die Elternratssitzungen ein.
- Leitet die Elternratssitzungen.
- Erstellt das Sitzungsprotokoll oder delegiert diese Aufgabe an ein Mitglied des Elternrates.
- Leitet das Sitzungsprotokoll an die Elterndelegierte, die Schulleitung und die Vertretung der Lehrerschaft weiter.