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Schule von A bis Z

Absenzen

Arzt- und Zahnarztbesuche sollten grundsätzlich ausserhalb der Unterrichtszeit stattfinden. Bei Ausnahmen informieren Sie die Klassenlehrperson bitte frühzeitig über eventuelle Schulausfälle. Religiöse Feiertage erfordern kein Urlaubsgesuch. Informieren Sie die Klassenlehrperson mindestens 2 Tage vorher über das Fernbleiben Ihres Kindes vom Unterricht.

Besuche in Kindergarten und Schule

Sie sind herzlich willkommen, Besuche zu machen. Bitte melden Sie sich vorher bei der betreffenden Lehrperson an. Die Erfahrung zeigt, dass sich die Kinder sehr über das Interesse der Eltern an Kindergarten / Schule freuen.

Bibliothek

Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit mit ihrer Klasse die Schulbibliotheken zu besuchen. Diese bieten den Kindern spannende, aktuelle Lektüren und Bücher zu vielen Sachthemen an. Beschädigte oder verloren gegangene Bücher müssen bezahlt werden.

Die Öffnungszeiten der Bibliothek: 
Dienstag von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Donnerstag von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Check P3 und P5

Zu Beginn der 3. und der 5. Primarschulklasse machen alle Schülerinnen und Schüler einen Leistungstest (Check P3 und Check P5). Die Lehrpersonen nutzen die Ergebnisse der Checks primär zur gezielten individuellen Förderung sowie zur Weiterentwicklung des Unterrichts. Es sind aber auch vergleichende Aussagen über die Klasse hinaus möglich. Die Checks werden extern ausgewertet. Die Checkergebnisse werden mit Punktzahlen ausgewiesen – es werden also keine Noten gesetzt.

Elternrat/Elterndelegierte

Der Elternrat ist ein Zusammenschluss von jeweils einem bis zwei Eltern, einer Lehrpersonenvertretung und der Schulleitung. Er nimmt die Interessen der Eltern gegenüber den Behörden, der Lehrerschaft sowie der Schulleitung wahr. Der Elternrat fördert die Zusammenarbeit mit der Lehrerschaft und der Schulleitung. Mit der Einführung von geleiteten, teil-autonomen Schulen sind die strukturellen Voraussetzungen für eine Intensivierung der Zusammenarbeit und ein Elterninteresse an der Mitgestaltung der Schule gewachsen. Gemeinsam nach Lösungen zu suchen und im Interesse unserer Kinder unterstützend mitzuwirken, soll im Vordergrund stehen. Dies sowohl in inner- als auch ausserschulischen Bereichen. Als Eltern sind Sie „Experten“ für Ihre Kinder, die besten Voraussetzungen zur aktiven Mitarbeit im Elternrat.

Familienurlaub

In den zwei Jahren Kindergarten haben Sie zusätzlich zu den Schulferien 5 Tage Familienurlaub pro Schuljahr zur Verfügung. Der Familienurlaub kann über die zwei Jahre Kindergarten kumuliert werden.
In den sechs Jahren Primarschule haben Sie zusätzlich zu den Schulferien Anrecht auf 2 Tage Familienurlaub pro Schuljahr. Der Familienurlaub kann über die sechs Jahre Primarschule kumuliert werden.
Verlangen Sie jeweils bitte spätestens eine Woche vor dem geplanten Familienurlaub das entsprechende Formular bei der Kindergärtnerin / Klassenlehrperson.

Fragen und Anliegen

Wenden Sie sich bitte immer zuerst an die zuständige (Fach-) Lehrperson. Falls das Gespräch zu keiner Klärung führt, kontaktieren Sie die klassenverantwortliche Lehrperson und erst in einem nächsten Schritt die Schulleitung.

Fundgegenstände

Bitte schreiben Sie Jacken, Turnsachen und Znüni-Boxen mit dem Namen an.
Im Schulhaus Bruderholz werden Fundgegenstände vom Schulhauswart auf einem Gestell vor den Garderoben der Turnhalle gesammelt und können dort abgeholt werden. Gegenstände, die nicht vor den Frühlings-, Sommer- oder Winterferien abgeholt werden, werden einer Kleidersammelstelle übergeben.

Gesundheitsförderung

Im 1. Kindergarten und in der 3. Klasse werden alle Kinder auf dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst untersucht.

Hausaufgaben

Ihr Kind sollte Bleistift, Farbstifte, Schere und Leim Zuhause haben. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind die Hausaufgaben in Ruhe erledigen kann. Falls die Hausaufgaben zu Problemen führen, wenden Sie sich an die Lehrpersonen.

Heimatliche Sprache und Kultur (HSK)

Der Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur greift die sprachliche und kulturelle Vielfalt der Schülerinnen und Schüler auf und fördert die Integration in der Gesellschaft. Durch die Berücksichtigung der Herkunftskultur im Unterricht werden das Selbstbewusstsein sowie die kulturelle Identität der Schülerinnen und Schüler gestärkt. Die HSK Kurse finden ausserhalb des Pensums statt. Sie als Eltern erhalten hier weitere Informationen und Anmeldeunterlagen.

Krankheitsfall Kind

Kranke Kinder bleiben zu Hause
Abmeldung Kindergarten: direkt im Kindergarten Ihres Kindes.
Abmeldung Primarschule: bei einem Klassenkameraden, dieser informiert die Lehrperson.
Kranke Kinder werden, nach vorheriger Kontaktaufnahme mit den Eltern, nach Hause geschickt. Nach einer Erkrankung sollte das Kind mindestens einen Tag ohne Fieber zu Hause bleiben.

Krankheitsfall Lehrperson

Wenn eine Lehrperson krank ist, wird eine Stellvertretung eingesetzt oder die Kinder werden vorübergehend in anderen Klassen verteilt. Sie werden als Eltern nur bei längeren Ausfällen der Lehrperson informiert.

Läuse

Jeder kann Kopfläuse bekommen.
Kopflausbefall hat nichts mit Hygiene zu tun! Tägliches Haarewaschen schützt nicht vor Kopfläusen.
Untersuchen Sie Ihr Kind, wenn es sich am Kopf kratzt oder wenn in Schule, Kindergarten, bei Nachbarn etc. Kopfläuse vorkommen.
Behandeln Sie Ihr Kind nur mit einem Lausshampoo, wenn Sie lebende Kopfläuse sehen. Vorbeugende Behandlung nützt nichts! Vermeiden Sie häufige Behandlungen.

Weitere Informationen zu Kopfläsuen und anderen Erkrankungen entnehmen Sie den Merkblättern der Medizinischen Dienste des Kantons Basel-Stadt.

Lernbericht

Im Kindergarten und in der Primarschule findet einmal pro Jahr ein Standortgespräch statt. Spätestens ab der 3. Klasse sind die Schülerinnen und Schüler mit dabei. Grundlage dieses Gespräches bildet der Lernbericht, der die Einschätzung der Lehrpersonen zum Leistungs- und Entwicklungsstand des Kindes enthält. Der Lernbericht dient der Förderung des eigenverantwortlichen Lernens sowie der Orientierung der Schülerinnen und Schüler und ihren Erziehungsberechtigten. Er wird jeweils am Ende des ersten Semesters abgegeben. Der Lernbericht enthält von der 1. bis zur 5. Klasse die Beurteilung der Lehrpersonen zum Zwischenstand in den Fächern. In der 6. Klasse werden die Fachleistungen im Zeugnis des ersten Semesters abgebildet. Ausserdem geben die Lehrpersonen im Lernbericht eine Einschätzung zum Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten ab. Parallel zum Lernbericht schätzen die Schülerinnen und Schüler in einem Beurteilungsbogen ihre Leistungen und ihr Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten selbst ein.

Lehrmittel

Bitte helfen Sie Ihrem Kind, zu den Lehrmitteln der Schule Sorge zu tragen. Wir verwenden einiges Material über viele Schuljahre hinweg. Verloren gegangenes oder beschädigtes Schulmaterial muss bezahlt werden.

Öffnungszeiten/Einlaufzeiten Kindergarten

Einlaufzeit am Vormittag: 8.00 - 8.30 Uhr
Unterricht: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr

Unterricht am Nachmittag: 14.00 - 16.00 Uhr

Pausenhof/Pausenglocke

Im Schulhaus Bruderholz richten sich die Kinder nach der Pausenglocke.

Religionsunterricht

Der Religionsunterricht findet wöchentlich während 1–2 Lektionen statt. Er wird von der römisch-katholischen und der evangelisch-reformierten Kirche finanziert und ökumenisch unterrichtet. Alle Schülerinnen und Schüler sind unabhängig von ihrer Konfessionzugehörigkeit oder Religion zum Religionsunterricht eingeladen. Abmeldungen vom Religionsunterricht müssen schriftlich an die Schulleitung gelangen. Die Kinder arbeiten während der Religionsstunden an eigenen Aufgaben und besuchen die Schule.

Schulordnung

Schulordnung der Primarstufe Bruderholz für den Schulbetrieb von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr

  • Wir, Erwachsene und Kinder, legen Wert auf ein freundliches Miteinander und grüssen uns gegenseitig.

  • Wir tragen Sorge zur Schulanlage. Wir entsorgen den Abfall im Abfallkübel. Das Klettern auf Bäume und das Kriechen durch Hecken ist verboten.

  • Die Kinder der Stufen 1-3 kommen zu Fuss zur Schule; die Kinder der Stufe 4 dürfen ein fäG (fahrzeugähnliches Gerät) nutzen und ab der 5. Klasse darf man mit dem Fahrrad kommen. Beim Betreten des Schulareals müssen die Fahrzeuge gestossen und in den dafür vorgesehenen Ständern abgestellt werden.

  • Die Kinder betreten den Trakt durch den Haupteingang.

  • Erwachsene und Kinder sind gemeinsam verantwortlich für eine ruhige Lernatmosphäre in den Klassenzimmern und Gängen.

  • Alle Kinder verbringen die grosse Pause auf den Pausenhöfen. Spielgeräte aus den Spielkisten müssen nach der Pause aufgeräumt werden. Gesperrte Rasenflächen dürfen nicht betreten werden.

  • Auf dem Schulareal, während des Schulbetriebs, ist für die Kinder das Benutzen und Hervorholen von elektronischen Geräten ohne die Erlaubnis der Lehrpersonen verboten.

Schulrat

Der Schulrat einer Schule pflegt den Austausch zwischen Schule und Gesellschaft. Er fördert den Dialog zwischen den Lehrpersonen, der Schulleitung, den Schülerinnen und Schülern, den Erziehungsberechtigten und der Quartierbevölkerung und bildet so eine Brücke zwischen Schule und Öffentlichkeit. Der Schulrat kann bei Konflikten vermitteln, ist aber nicht vorgesetzte Stelle der Schulleitung oder Lehrpersonen. Die Schulleitung und der Schulrat nehmen ihre Aufgaben partnerschaftlich wahr.

Schulsport (freiwilliger Schulsport)

Die sportlichen Fähigkeiten werden mit einem abwechslungsreichen Programm gezielt gefördert. Ermöglichen Sie Ihrem Kind ein zusätzliches, kostenloses Bewegungsangebot. Die Anmeldung erfolgt über die Klassenlehrperson.

Schulweg

Es ist wichtig, dass Ihr Kind den Weg zum Kindergarten bzw. zur Schule kennt. Gehen Sie den Weg wiederholt mit Ihrem Kind, weisen Sie es auf Gefahren hin. Wenn Ihr Kind sicher und selbstständig in die Schule gehen kann, wird sein Selbstvertrauen gestärkt und es lernt gleichzeitig sich im Verkehr sicher und korrekt zu verhalten. Ab der 5. Klasse dürfen die Schülerinnen und Schüler mit dem Trottinet oder dem Fahrrad in die Schule kommen.

Standortgespräche

Am Standortgespräch, das jeweils am Ende des ersten Semesters stattfindet, nehmen die Lehrpersonen, die Erziehungsberechtigten und spätestens ab der 3. Klasse auch die Schülerin oder der Schüler teil. Grundlage des Standortgesprächs bilden der Lernbericht, die Selbsteinschätzung der Lernenden sowie in der 6. Klasse das Semesterzeugnis. Ausserdem werden in der 3. und 5. Klasse zusätzlich die Ergebnisse der Checks P3 und P5 miteinbezogen.
Ziel des Standortgesprächs ist es, den Leistungs- und Entwicklungsstand der Lernenden sowie deren Stärken und Schwächen im Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten zu besprechen. Im Gesprächsverlauf werden aufgrund der Standortbestimmung ein oder zwei Ziele zur weiteren individuellen Förderung festgelegt.
In der Primarschule erhalten die Schülerin oder der Schüler und die Erziehungsberechtigten eine Kopie des Zeugnisses und des Lernberichts. Die Originale werden von der Schule aufbewahrt und den Erziehungsberechtigten und der Schülerin oder dem Schüler beim Über- oder Austritt in einer Zeugnismappe ausgehändigt.

Sportunterricht

Für den Sportunterricht benötigt Ihr Kind Sportbekleidung. Diese bleibt meist im Turnsack in der Schule. Genaue Informationen erhalten Sie von der Klassenlehrperson.

Unfall

Unfälle werden von den Eltern direkt bei ihrer Krankenkasse gemeldet.  Die Heilungskosten von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen.

Unfallversicherung

Die Schulunfallversicherung deckt ausschliesslich folgende Leistungen: Invalidität und Todesfall. Versichert sind alle Schülerinnen und Schüler, welche die Volksschule Basel besuchen. Die Versicherung gilt auf dem direkten Schulweg, während des ordentlichen Schulbetriebs, in Lagern, während Exkursionen und Schulreisen. Für die schulfreie Zeit besteht kein Versicherungsschutz.

Verkehrsprävention

Daniel Kottmann, zuständig für die Verkehrsprävention am Standort Bruderholz, besucht jährlich jede Schulstufe. Das Einüben des korrekten Verhaltens im Strassenverkehr für Fussgänger wird bereits ab dem 1. Kindergartenjahr geübt. Der Unterricht in der 3. und 4. Klasse findet im Verkehrsgarten am Wasgenring 158 statt. Dort erlernen die Kinder das korrekte Fahrradfahren im Verkehr. In der 5. Klasse wird das Fahrradfahren im Quartier geübt. Der Verkehrsgarten ist wie folgt für die Bevölkerung geöffnet: Mo – Fr 16 – 20 Uhr, Mi ab 12 Uhr, Sa / So 8 – 20 Uhr

Verkehrsprävention Basel

Zahnarzt und Dentalhygiene

Einmal pro Jahr besucht Ihr Kind mit der Klassenlehrperson den Zahnarzt-Wagen. Ihr Kind erhält eine Lektion im Zähneputzen und gesunder Ernährung. Zudem werden die Zähne auf Karies untersucht. Falls Ihr Kind Karies hat, werden Sie darüber informiert.

Zeugnisse

Am Ende des zweiten Kindergartenjahres erhält Ihr Kind eine Kindergartenbestätigung.
Von der 1. bis zur 4. Klasse erhalten die SchülerInnen am Schuljahresende ein Zeugnis, in dem die Schulleistungen in allen Fächern mit Prädikaten beschrieben werden.
Ab der 5. Klasse werden die Schulleistungen im Zeugnis mit den Noten 1 – 6 beurteilt. In der 5. und 6. Klasse gibt es auch am Schuljahresende ein Zeugnis. Zusätzlich erhalten die SchülerInnen der 6. Klasse noch ein Zwischenzeugnis am Ende des 1. Semesters.

Znüni

Regelmässige Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Abendessen) unterstützen die gesunde Entwicklung Ihres Kindes. Zwischenmahlzeiten ergänzen diese Hauptmahlzeiten und tragen dazu bei, dass Ihr Kind ernährungsmässig gut versorgt ist. Das Frühstück ist für Ihr Kind eine besonders wichtige Mahlzeit. Mit einem guten Frühstück bleibt es am Morgen länger leistungsfähig und kann sich besser konzentrieren. Isst Ihr Kind kein Frühstück, so bieten Sie ihm zumindest etwas zu trinken an (z.B. Milch, Fruchtsaft) und geben Sie ihm ein reichhaltigeres Znüni mit (z.B. Brot mit Käse und eine Frucht oder Gemüse).

Zwischenmahlzeiten sollen klein sein!
Denn bis zur nächsten Hauptmahlzeit sollte Ihr Kind wieder Hunger haben. Eine Esspause zwischen den Mahlzeiten erhält nicht nur die Zahngesundheit, sondern gibt eine gesunde Einstellung zum Essen. Trinken von ungesüssten Getränken ist jederzeit möglich!

Kombination und Abwechslung sollen den Genuss fördern!

Kombinieren Sie z.B. Brot mit etwas Käse und Radieschen, Rüebli mit ein paar Mandeln und Knäckebrot. Den Kombinationsmöglichkeiten sind keine Grenzen gesetzt.

Ausnahmen sollen erlaubt, aber nicht die Regel sein!
Als Abwechslung für Znüni oder Zvieri eignen sind Bananen und Trockenfrüchte. Da Sie jedoch zuckerhaltig sind und an den Zähnen kleben bleiben, ist danach das Putzen der Zähne oder mindestens das Ausspülen des Mundes mit Wasser sehr zu empfehlen. Ebenfalls als Abwechslung geeignet ist Fleisch (am besten fettarm, z.B. Trockenfleisch oder Trutenbrust).

Zuckerfrei soll den Zähnen und dem Körpergewicht helfen!
Zuckerfreie Zwischenmahlzeiten unterstützen ein normales Körpergewicht und die Gesundheit der Zähne. Wird ausnahmsweise ein zuckerhaltiges Znüni oder Zvieri gegessen, ist das Zähneputzen hinterher notwendig.

Getränke
Als Getränke für den Kindergarten, die Schule und für unterwegs sind Wasser und ungesüsster Tee am besten geeignet. Diese löschen den Durst, schonen die Zähne und erhalten den Appetit.

Nicht geeignete Znüni und Zvieri
Gesüsste Produkte
Alle Getreide- und Schokoladeriegel, Milchschnitten, gezuckerte Getränke (Eistee, Sirup, Energy Drinks, etc.); künstlich gesüsste Getränke (,Iight'-Produkte) sind keine Alternativen, weil sie die Gewöhnung an Süsses aufrechterhalten.
Fette und stark gesalzene Produkte
Gipfeli, Salzstängeli, Pommes Chips, geröstete Erdnüsse, Wurstwaren sind zu nahrhaft oder belasten mit ihrem hohen Salzgehalt die Nieren.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Prophylaxeabteilung der Schulzahn- klinik unter der Telefonnummer 061 284 84 06 oder an den Gesundheitsdienst Basel Stadt: www.gesundheitsdienste.bs.ch