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Neue Massnahmen ab 3. Januar 2022

21.12.2021
Alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehr- und Fachpersonen der Kindergärten, Primar- und Sekundarschulen müssen am wöchentlichen Testen (Pooltests) teilnehmen. Wenn das Pool-Ergebnis positiv ist, sind auch die individuellen Nachtests (Depooling) obligatorisch. Ausgenommen von der Testpflicht sind Personen, die in den letzten sechs Monaten positiv auf Corona getestet worden sind. Lesen Sie weitere Informationen zur Maskenpflicht im Schreiben des Leiters der Volksschulen Basel-Stadt.