Kindergarten
Mit dem Eintritt in den Kindergarten beginnt für Ihr Kind ein neuer Lebensabschnitt. Der erste Kindergartentag ist für viele Kinder ein lang ersehnter Moment und auch für Sie als Vater oder Mutter ist es ein besonderer Tag.
Der Kindergarten gehört zur ersten Stufe der obligatorischen Schulzeit und ist der Primarschule gleichgestellt, er dauert zwei Jahre.
Folgende Hinweise sollen dabei helfen, dass Sie und Ihr Kind sich schnell im Kindergarten zurechtfinden
Bitte beachten Sie auch "Wichtige Informationen von A - Z auf der Seite "über uns"
Absenzen - auch bei religiösen Feiertagen
Melden Sie Ihr Kind bei Krankheit immer bei der zuständigen Lehrperson per Klapp ab. Arzt- und Zahnarztbesuche sollten grundsätzlich ausserhalb der Unterrichtszeit stattfinden. Bitte informieren Sie die Klassenlehrperson frühzeitig über allfällige Absenzen. Religiöse Feiertage erfordern kein Urlaubsgesuch. Informieren Sie die Klassenlehrperson rechtzeitig über das Fernbleiben Ihres Kindes vom Unterricht.
Adressänderung, Änderung der Tagesadresse, Schulzuteilung
Teilen Sie Adressänderungen, Änderungen der Telefonnummer usw. umgehend den Lehrpersonen mit. Die Schulzuteilung der Kinder kann gemäss Elternwunsch aufgrund der Tagesadresse (Tagesheim, Tageseltern) vorgenommen werden, wenn diese mindestens 50% der Betreuungszeit abdeckt. Informieren Sie die Klassenlehrperson Ihres Kindes über einen Wechsel oder einen Wegfall der Tagesadresse. Die Lehrpersonen sind verpflichtet, Änderungen der Tagesadresse oder der Wohnadresse der Schulleitung zu melden. Ein Wechsel oder Wegfall der Tagesadresse oder der Wohnadresse führt zu einer Überprüfung der Schulzuteilung, damit sichergestellt ist, dass die Kinder aus dem Quartier unsere Kindergärten und Schulhäuser besuchen. Gegebenenfalls wird die Volksschulleitung eine Umteilung gemäss neuer Tagesadresse oder neuer Wohnadresse vornehmen.
Anmeldung in den Kindergarten (vor dem Kindergarteneintritt)
Der Kindergarten gehört zur obligatorischen Schulzeit. Kindergarten und Primarschule bilden zusammen die Primarstufe. In den Kindergarten kommen Kinder ab dem fünften Lebensjahr. Stichtag ist der der 31. Juli. Kinder, die also bis 31. Juli eines Jahres den vierten Geburtstag gefeiert haben, treten im August in den Kindergarten ein. Wenn Eltern ihr Kind ein Jahr später einschulen möchten, müssen sie einen Rückstellungsantrag stellen. Die Basisinformationen zur Schulstufe Kindergarten (Ziele, Unterrichtszeiten etc.) finden Sie auf der Webseite der Volksschulen.
Anmeldung
Das Anmeldeformular für den Kindergarten erhalten die Eltern im Dezember des Jahres vor dem Kindergarteneintritt per Post. Die Kinder werden aufgrund ihrer Wohn- oder Tagesbetreuungsadresse in einen nahe gelegenen Quartierskindergarten eingeteilt. Den Zuteilungsbescheid erhalten die Eltern Anfang Juni per Post. Der Kindergartenbesuch wird mit einem Dokument bestätigt: Die Erziehungsberechtigten erhalten am Ende des zweiten Kindergartenjahrs die Bestätigung des Schulbesuchs ihres Kindes. Kinder, die in einem anderen Kanton wohnen und in Basel einen Tagesbetreuungsplatz haben, können den Kindergarten im Kanton Basel-Stadt besuchen. Sie müssen aber ein Schulgeld bezahlen.
Schnuppertag
Im Begleitschreiben zu den Anmeldeunterlagen für den Kindergarten werden die Eltern darüber informiert, dass sie vor den Sommerferien mit ihrem Kind zu einem Schnupperbesuch im zugeteilten Kindergarten eingeladen werden. In allen staatlichen Kindergärten von Basel findet dieser Schnupperbesuch an einem festgelegten Datum Mitte Juni statt. Das endgültige Datum und die genaue Zeit erfahren die Eltern mit dem Eintrittsschein. So können die Kinder noch vor den Sommerferien ihren künftigen Kindergarten und die Lehrpersonen kennen lernen.
Bewegungsförderung
Die Kindergärten Basel Stadt sind „Burzelbaum-Kindergärten“, dies bedeutet, dass auf Bewegungsförderung im Alltag geachtet wird. Alle Kindergärten gehen zudem regelmässig ins Turnen.
Elternpflichten
Der Kindergarten gehört zur ersten Stufe der obligatorischen Schulzeit. Mit der obligatorischen Schulzeit sind auch Elternpflichten verbunden, denen Sie nachkommen müssen. Dazu gehört die Teilnahme an Elternabenden, Kindergartenveranstaltungen, Besuchstagen und Elterngesprächen.
Elterninformation
An Elternabenden und Unterrichtsbesuchen erhalten die Eltern einen Einblick in den Kindergarten. In Absprache mit den Lehrpersonen ist ein Unterrichtsbesuch sehr willkommen. An Elterngesprächen erhalten Sie Auskunft über die Entwicklung Ihres Kindes.
Familienurlaub
Der Kindergarten ist obligatorisch, es gelten die offiziellen Schulferien. Daneben können während den zwei Kindergartenjahren insgesamt 10 Tage Familienurlaub genutzt werden. Zusätzliche Freitage können mit einem Urlaubsgesuch begründet bei der Schulleitung beantragt werden.
Finken (Hausschuhe)
Ihr Kind braucht ein Paar rutschfeste, geschlossene Finken, welche im Kindergarten bleiben.
Kindergartenweg
Der Kindergarten – Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern bzw. der Teams der Tagesheime. Informieren Sie die Lehrpersonen, ab welchem Zeitpunkt Ihr Kind den Kindergartenweg alleine oder teilweise alleine zurücklegt.
Kindergartenzuteilung
Die Kindergartenzuteilung liegt in der Verantwortung der Schulleitung. Wünsche können Sie auf dem Anmeldeformular vermerken. Wir können Ihnen jedoch nicht garantieren, dass diese erfüllt werden können.
Kooperation Eltern - Lehrpersonen
Eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern hat bei den Kindergartenlehrpersonen einen hohen Stellenwert. Die Eltern und die Kindergartenlehrpersonen tragen gemeinsam die Verantwortung für das Wohl des Kindes. Gemeinsam fördern sie die Freude am selbständigen Lernen und Handeln. Damit Lernen stattfinden kann, benötigt das Kind Vertrauen und Geborgenheit. Der Kindergarten allein kann diese Werte nicht vermitteln. Nur wenn die Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Elternhaus gut funktioniert, können die Kinder gut lernen. Für eine gelingende Kooperation benötigen wir Ihre Mithilfe.
Krankheit Kind
Bitte schicken Sie kein krankes Kind in den Kindergarten.
Teilen Sie der Kindergartenlehrperson mit, wenn Ihr Kind an einer bestimmten Krankheit bzw. Allergie oder auch Ängsten leidet. Das Kind kann nach einem fieberfreien Tag und dem Abklingen der Krankheitssymptome den Kindergarten wieder besuchen.
Kranke Kinder werden nach Absprache von den Eltern abgeholt.
Krankheit Lehrperson
Wenn eine Lehrperson erkrankt, wird eine Stellvertretung eingesetzt. Der Unterricht wird gewährleistet und fällt nicht aus. Die Eltern und Erziehungsberechtigten werden nur bei längeren Ausfällen durch die Schulleitung informiert.
Standarddeutsch
Standartdeutsch und Dialekt werden zu je 50 % von den Lehrpersonen als Sprachvorbild gesprochen. Die Kinder entscheiden selbst, in welcher Sprachform sie sprechen möchten.
Standortgespräche
Einmal im Jahr findet ein Standortgespräch im Kindergarten statt. Bei Bedarf können weitere Gespräche individuell vereinbart werden.
Unterrichtsbesuche
Sie sind herzlich willkommen, Unterrichtsbesuche zu machen. Bitte melden Sie sich vorher bei Ihrer Kindergartenlehrperson an und informieren Sie sich über mögliche Termine.
Unterricht mit Blockzeiten
Die Unterrichtszeiten dauern von 08.00 – 12.00 und von 14.00 – 16.00 Uhr. Die Einlaufzeit am Vormittag ist von 08.00 – 08.30 Uhr, der Unterricht beginnt um 08.30 Uhr. Am Nachmittag beginnt der Unterricht pünktlich um 14.00 Uhr. Der Nachmittagsunterricht für K1 Kinder ist am Dienstag und für K2 Kinder am Montag.
Zusammenarbeit mit unterstützenden Diensten
Die allgemeinen Rahmenbedingungen der Basler Kindergärten beinhalten die Zusammenarbeit mit folgenden Institutionen:
- Gesundheitsdienst Basel (Schularzt, Schulärztin)
- Verkehrspolizei
- Präventionsprojekt „Kind und Hund“
- Vorschulheilpädagogik
- Zahnprophylaxe
- Zentrum für Zahnmedizin