Sie sind hier: Startseite / Primarstufe / Kindergarten / Informationen von A - Z

Artikelaktionen

Informationen von A - Z

Bild Legende:

Absenzen

 

Bitte informieren Sie die Kindergartenlehrperson frühzeitig, am besten schriftlich, über eventuelle Abwesenheiten. Arzt- und Zahnarztbesuche sollten grundsätzlich ausserhalb der Unterrichtszeit stattfinden. Absenzen und Verspätungen werden im Klassenordner festgehalten.

.

Absenzen bei religiösen Feiertagen

Religiöse Feiertage erfordern kein Urlaubsgesuch. Informieren Sie die Klassenlehrperson mindestens zwei Tage vorher über das Fernbleiben Ihres Kindes vom Unterricht.

Dentalhygiene/Zahnarzt/Zahnärztin

 

Einmal pro Jahr besucht Ihr Kind mit der Kindergartenlehrperson den Zahnarztwagen. Ihr Kind erhält eine Lektion im Zähneputzen und die Zähne werden auf Karies untersucht. Zusätzlich besucht eine Dentalhygienikerin den Kindergarten. Sie spricht über gesunde Ernährung und lehrt den Kindern das richtige Zähneputzen

.

Familienurlaub

Familienurlaub (Ferienverlängerung, Urlaub während der Schulzeit)

Als Familienurlaub gilt der Urlaub der Kinder mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ausserhalb der offiziellen Schulferien. In den zwei Kindergartenjahren stehen Ihnen insgesamt zehn Familienurlaubstage zu. Diese Tage können Sie frei verteilt beziehen. Geben Sie der Kindergartenlehrperson mindestens eine Woche vor dem geplanten Urlaub Bescheid.  Ihre Urlaubtage werden in das Familienurlaubsformular von der Lehrperson eingetragen.  Religiöse Feiertage fallen nicht unter den Familienurlaub (siehe Absenzen bei religiösen Feiertagen).

Finken/ Hausschuhe

Ihr Kind braucht ein Paar rutschfeste, geschlossene Finken. Diese werden im Kindergarten gelassen.

Fragen und Konflikte

Bei Fragen, Unsicherheiten oder Konflikten wenden Sie sich bitte immer zuerst an die betreffende Kindergartenlehrperson. Falls das Gespräch zu keiner Klärung oder Einigung führt, kann auf Wunsch die Schulleitung beigezogen werden.

 

Haftpflicht

Es besteht keine Haftpflichtversicherung in der Schule. Falls persönliches Material in die Schule mitgenommen wird, geschieht dies auf eigenes Risiko.

Informationen

Über allgemeingültige Schulstandortthemen oder Schulausfall wegen des Kollegiumstages sowie der Schulsynode werden Sie von der Schulleitung frühzeitig informiert. Informationen zu Anlässen mit abweichenden Öffnungszeiten, Elternbriefe, Broschüren über Sportangebote, Tagesferien, Veranstaltungskalender etc. verwalten die Lehrpersonen.
 

Kindergarten- bzw. Schulflyer

Hier finden Sie die aktuelle Schulbroschüre.

Kleidung

Die Kinder sollten zweckmässig gekleidet sein. Die Pause wird auch im Winter draussen verbracht. Es gibt Spaziergänge, es wird mit Wasser und Sand gespielt, im Kindergarten wird mit Farbe, Leim etc. gearbeitet.

Krankheitsfall Kind

Massgebend dafür, ob Ihr Kind in den Kindergarten kommen darf oder nicht, ist der Allgemeinzustand. Hustet Ihr Kind stark oder hat es gar Fieber, so behalten Sie es zu Hause. Kranke Kinder werden, nach Kontaktaufnahme mit den Eltern, nach Hause geschickt. Nach einer Erkrankung soll das Kind mindestens einen Tag ohne Fieber zu Hause bleiben.

Krankheitsfall Lehrperson

Wenn eine Lehrperson krank ist, wird eine Lehrperson als Stellvertretung eingesetzt. Der Unterricht fällt nie aus.

Läuse

Sollte ihr Kind Kopfläuse haben, melden Sie dies bitte umgehend der Klassenlehrperson. Viele Tipps, Informationen und Instruktionen finden Sie unter www.gesundheitsdienst.bs.ch.

Öffnungszeiten

Der Kindergarten öffnet morgens um 8 Uhr und endet um 12 Uhr. In den Kindergärten gibt es zwischen 8.00 und 8.30 Uhr eine Einlaufzeit für die Kinder. Falls sich Ihr Kind verspäten sollte, kontaktieren Sie die Lehrperson. Jeweils am Montag- oder am Dienstagnachmittag hat Ihr Kind Kindergarten. Am Nachmittag beginnt der Unterricht  um 14 Uhr und endet um 16 Uhr.

Schularzt/Schulärztin

Im ersten Kindergartenjahr werden die Kinder auf dem Schularztamt von der Schulärztin oder dem Schularzt untersucht. Nach dem Schularztbesuch erhalten Sie gegebenenfalls Informationen vom Schulärztlichen Dienst.

Schüler- und Schülerinnendokumentation

Die Lehrpersonen führen im Kindergarten über jedes Kind eine Schülerdokumentation. Darin werden Einsätze unterstützender Fachpersonen, die während der Kindergartenzeit involviert waren, festgehalten. Am Standortgespräch wird die Schülerdokumentation von den Eltern eingesehen und unterschrieben.                                                                               

 

.

Schulunfallversicherung

 

Bei Unfällen werden die Heilungskosten von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen. Die Eltern melden den Unfall direkt ihrer Krankenkasse. Die Schulunfallversicherung deckt ausschliesslich folgende Leistungen:

•             Im Invaliditätsfall: CHF 250‘000.– (mit einer Progression von 350%)

•             Im Todesfall: CHF 10‘000.–

Versichert sind alle Schülerinnen und Schüler, welche die Primarstufe besuchen.

Die Versicherung gilt:

•             auf dem direkten Schulweg

•             während des ordentlichen Schulbetriebs

•             in Lagern

•             während Exkursionen und Schulreisen

Für die schulfreie Zeit besteht kein Versicherungsschutz.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die für die Versicherungen des Kantons Basel-Stadt zuständige:

Rimas Insurance-Broker AG

Leonhardsstrasse 55, 4051 Basel

Tel. 061 269 81 11

Schulweg

Es ist wichtig, dass Ihr Kind den Weg zum Kindergarten sicher kennt. Gehen Sie den Weg wiederholt mit Ihrem Kind, weisen Sie es auf Gefahren hin, damit es den Kindergartenweg später selbständig gehen kann. Für den Schulweg sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich.

Selbständigkeit

Die Kinder sollten baldmöglichst nach Schulbeginn gelernt haben, sich selbständig an- und auszuziehen, die Sachen (Jacken, Schuhe, Znünitaschen, Streifen…) in der Garderobe zu ordnen und selbständig zur Toilette zu gehen. Wir freuen uns, wenn Sie als Eltern uns hierbei unterstützen.

Turnen

Wöchentlich geht Ihr Kind in die Turnhalle des Schulhauses oder in den Bewegungsraum turnen. Für das Turnen braucht Ihr Kind Sportbekleidung. Genauere Informationen erhalten Sie von den Lehrpersonen am Standort.

Zecken

Zecken können gefährliche Krankheiten übertragen (www.zecken.ch). Schützen Sie Ihr Kind an Waldtagen vor Zecken indem Sie:

  • ihrem Kind vorbeugend lange Hosen und Oberteile anziehen
  • ihr Kind an Hals, Fuss- und Handgelenken Zeckenschutzmittel einsprühen
  • ihr Kind nach dem Waldtag duschen und am ganzen Körper nach Zecken absuchen

 Wenn Ihr Kind von einer Zecke gebissen wurde:

  • Zecke mit einer Zeckenzange vorsichtig gerade herausziehen
  • Einstich desinfizieren und beobachten, Datum notieren

Bei allfälligen Grippesymptomen oder einer ringförmiger Rötung um die Einstichstelle nach einem Zeckenbiss sofort den Arzt aufsuchen.

Znüni

Jeden Tag wird in den Kindergärten ein gesundes Znüni gegessen. Über die Umsetzung im Kindergarten werden Sie von den Lehrpersonen informiert