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Artikelaktionen

A bis Z

Hier finden Sie einige Informationen zur Primarstufe (Kindergarten und Primarschule) und zum Schulalltag. Weitere und allenfalls ergänzende Informationen erhalten Sie direkt von den Klassenlehrpersonen.

A

Abmeldung Ihres Kindes bei Krankheit
Wenn Ihr Kind krank ist, melden Sie es bitte per Klapp ab. Somit wird es an allen Orten (Kindergarten- oder Primarschulklasse, Tagesstruktur, etc.) gleichzeitig abgemeldet.

Absenzen
Bitte informieren Sie die Klassenlehrperson frühzeitig über allfällige Absenzen (ebenfalls via Klapp). Arzt- und Zahnarztbesuche sollten in der Regel ausserhalb der Unterrichtszeit stattfinden.
Religiöse Feiertage erfordern kein Urlaubsgesuch. Informieren Sie die Klassenlehrperson jedoch rechtzeitig über das Fernbleiben Ihres Kindes vom Unterricht.

Adressänderung
Bitte beachten Sie, dass Sie die Klassenlehrperson Ihres Kindes über einen Wechsel der Wohnadresse oder einen Wechsel (oder gar einen Wegfall) der Tagesadresse informieren müssen. 
Die Lehrpersonen sind verpflichtet, Änderungen der Tagesadresse oder der Wohnadresse der Schulleitung zu melden.
Eine Änderung der Tagesadresse oder der Wohnadresse führt zu einer Überprüfung der Schulzuteilung, damit sichergestellt ist, dass die Kinder die Quartierschule besuchen. 
Gegebenenfalls wird die Volksschulleitung eine Umteilung in einen Kindergarten/eine Primarschule gemäss neuer Tagesadresse oder der Wohnadresse vornehmen.

Alarmierungs- und Evakuationsübungen
Um im Ereignisfall die Gebäude effizient evakuieren / räumen zu können, muss dies in regelmässigen Abständen und möglichst bei Vollbetrieb geübt werden. 
Dazu ist durch das Sicherheitsteam mindestens alle zwei Jahre eine unangekündigte Räumungsübung (inkl. Sirenenalarm) einzuplanen und durchzuführen. 
Die Klassenlehrpersonen instruieren ihre Klasse immer zu Schuljahresbeginn dementsprechend und üben das geordnete Verlassen des Schulgebäudes regelmässig.

Ansprechperson
Bei Fragen oder Problemen sind die Klassenlehrpersonen Ihre ersten Ansprechpersonen. Wenden Sie sich vertrauensvoll an sie.
Bei Fragen zu einzelnen Fächern stehen Ihnen die jeweiligen Fachlehrpersonen zur Verfügung. 
Für die Tagesstrukturen wenden Sie sich bitte an die Ihrem Kind zugeteilte Betreuungsperson.

B

Bälle
Auf dem Schulareal sind nur schuleigene Klassenbälle erlaubt.

Besuche
Besuche verbessern nicht nur die Zusammenarbeit zwischen Lehr- und Fachpersonen und Eltern, sondern zeigen auch dem Kind das Interesse der Eltern am Kindergarten, an der Schule oder an der Tagesstruktur.
Gerne öffnen wir Ihnen die Türen und ermöglichen Ihnen einen Einblick in den Schulalltag. Bitte wenden Sie sich an die Lehr-, Fach- oder Betreuungsperson Ihres Kindes und vereinbaren Sie einen Besuchstermin.

Bildungslandschaft QuaKiGo
Um ganzheitliche Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen, vernetzt sich die Primarstufe Gotthelf mit ausserschulischen Institutionen, Eltern und diversen Akteuren aus dem Quartier.
Bestehende Angebote werden den Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht und neue, dem Bedarf entsprechende Angebote, gemeinsam entwickelt und umgesetzt. 
Im Fokus steht die fruchtbare Zusammenarbeit zwischen formalen, non-formalen und informellen Bildungsakteuren, die Partizipation der Kinder, (vor-) schulische Übergänge sowie die bessere Nutzung der (freien) Räume des Quartiers.
Weitere Informationen finden Sie hier.

C

Coronavirus / Covid-19 und Schule
Antworten zu häufig gestellten Fragen bzgl. Schule und Corona finden Sie unter https://www.coronavirus.bs.ch/schulen.html.

E

Elternabend
Elternabende werden von den Klassenlehrpersonen einberufen. Grundsätzlich findet jedes Jahr ein Elternabend statt.

Elterndelegierte und Elternrat
Das Elternhaus und die Schule tragen partnerschaftlich die Verantwortung für die Kinder.
Der Elternrat setzt sich für einen attraktiven Schulstandort ein, mit dem Fokus Schule als Lern- und Lebensraum.
Die Eltern jeder Klasse wählen am ersten Elternabend im Schuljahr zwei Delegierte. Die Delegierten aller Klassen im Schulhaus bilden zusammen den Elternrat der Schule.
Die Mitglieder des Elternrats treffen sich regelmässig mit der Schulleitung und in verschiedenen Arbeitsgruppen.
Sie besprechen dort Anliegen, welche die ganze Schule betreffen und setzen sich für die Schule ein. Zwei Vertreterinnen oder Vertreter aus dem Elternrat werden in den Schulrat delegiert.
Mithilfe und Mitarbeit bei den Arbeitsgruppen sind jederzeit erwünscht. Alle Eltern sind herzlich willkommen.
>>weitere Informationen

F

Fahrrad
Schülerinnen und Schüler dürfen ab der 5. Klasse mit dem Fahrrad zur Schule kommen.
Die Fahrräder müssen an den zugewiesenen Plätzen abgestellt werden. Bitte Fahrräder nicht am Arealzaun anketten.

Familienurlaub/Urlaubsgesuche
Zusätzlich zu den Schulferien kann an der Volksschule jedes Kind einige Tage Familienurlaub in Anspruch nehmen.
Dafür braucht es keine Begründung, jedoch müssen Sie als Eltern die Klassenlehrperson möglichst frühzeitig (mindestens eine Woche im Voraus) schriftlich darüber informieren.
Während den zwei Kindergartenjahren können insgesamt zehn Tage (fünf Tage pro Schuljahr) bezogen werden. Danach werden pro Jahr zwei freie Tage gewährt. Das heisst:
Während der sechsjährigen Primarschulzeit stehen insgesamt zwölf Tage Familienurlaub zur freien Wahl. Die Verteilung der 12 Tage auf die einzelnen Schuljahre liegt in der Verantwortung der Eltern.
Die Details sind in § 11 der Absenzen- und Disziplinarverordnung geregelt.
Zusätzliche Freistellungen aufgrund dringender Umstände können mit einem Urlaubsgesuch beantragt werden.
Die Urlaubsgesuche sind – soweit möglich – drei Wochen vor dem betreffenden Termin schriftlich der Klassenlehrperson einzureichen.
Die Schulleitung entscheidet in eigener Kompetenz, ob ein Urlaubsgesuch bewilligt wird. Als Leitlinie dient ihr dabei die Auflistung möglicher Gründe in der Absenzen- und Disziplinarverordnung.

Förder- und Unterstützungsangebote
Die Primarstufe Gotthelf bietet neben der regulären Förderung im Unterricht vielfältige Förderangebote an. Hier eine Auswahl davon:

  • Deutschatelier
  • Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
  • Gotthelfchor (1.-3. und 4.-6. Klasse)
  • Individuelle schulische Förderung
  • Kunstzimmer
  • Legasthenie/Dyskalkulie
  • Leseeulen und Lesebande
  • Logopädie
  • Matheatelier
  • Naturmorgen
  • offenes Lernatelier (OLA)
  • Psychomotorik
  • Rucksackkurse
  • Schulische Heilpädagogik
  • Startgruppe (KG)
  • Theaterkurs

Fundgegenstände
Für liegengebliebene Gegenstände (wie Kleider, Schuhe, Turn- und Badesachen, Znüniboxen, ...) finden Sie in den beiden Schulhäusern mehrere Fundecken.
Im Gotthelf Schulhaus befindet sich diese im Erdgeschoss in der Mitte des Ganges.
Im Gottfried Keller-Schulhaus finden Sie diese im 1. Untergeschoss Seite Ost (vor den Musikzimmern).
Alle Fundkisten werden halbjährlich vor den Ferien im Dezember sowie im Juni geräumt und die Fundsachen je nach Zustand einem Hilfswerk weitergegeben.
Wertsachen (wie Schlüssel, Brillen, Handys, ...) werden zuerst etwa eine Woche im LBO (Lehr- und Fachpersonen-Begegnungsort, Mitteltrakt), später bei unserem Schulhauswart aufbewahrt.
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe, dass Ihr Kind lernt, wertschätzend und respektvoll mit seinen eigenen Dingen umzugehen.

H

Handys und andere elektronische Geräte
Auf dem gesamten Schulareal sorgen die Schülerinnen und Schüler und andere Jugendliche dafür, dass ihre Handys und ihre anderen privaten elektronischen Geräte zu allen Zeiten weder hör- noch sichtbar sind.
Erwachsene sind gebeten, Handys massvoll und achtsam zu verwenden.
Bei IT-Geräten der Schule (inkl. eduBS-Book) halten wir uns an die eduBS-Nutzungsbestimmungen und die Netiquette für Schülerinnen und Schüler.

HSK (Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur)
Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur, kurz HSK, vermittelt Ihrem Kind die Sprache und Kultur des Heimatlandes.
Unterricht HSK gibt es in Basel-Stadt in rund 40 Sprachen. Er wird von privaten Trägern angeboten.
Der Unterricht findet einmal pro Woche in den öffentlichen Schulen statt (nach Möglichkeit in Wohnortnähe der Kinder) und zwar ausserhalb der regulären Unterrichtszeit.
Im Unterricht HSK werden Kinder und Jugendliche aus verschiedenen Schulen, aber der gleichen Schulstufe zusammen unterrichtet. In manchen Klassen lernen jüngere und ältere Kinder auch gemeinsam.
Je nach Sprache kann Ihr Kind den Unterricht schon im Kindergarten besuchen; manche Kurse beginnen in der 1. Primarklasse. Ihr Kind kann den Unterricht HSK in der Regel bis zum Ende seiner Schulzeit besuchen.
Unterricht HSK wird von den Botschaften oder Konsulaten der Herkunftsländer oder von privaten Organisationen wie Elternvereine angeboten und finanziert. Die Eltern zahlen meistens einen Beitrag.
Sie können Ihr Kind direkt bei der Klassenlehrperson anmelden. Weitere Informationen und die Anmeldeformulare können Sie online unter http://www.volksschulen.bs.ch/unterricht/herkunftssprachen.html abrufen.

K

Kommunikation via Klapp
Mit „Klapp“ stellen wir Ihnen ein Tool zur Verfügung, das eine einfache und effiziente Kommunikation zwischen Schule und Eltern ermöglicht. Sie erhalten dabei Informationen, Termine und Elternbriefe ganz bequem auf Ihr Smartphone, Tablet oder auf Ihren Computer. Klapp ersetzt SMS, Messengerdienste (wie WhatsApp etc.) und den Mailverkehr. Die Zugangsdaten für Ihr Kind erhalten Sie direkt von der Klassenlehrperson.

Krankheit Kind
Wenn Ihr Kind krank ist und die Schule/die Tagesstruktur nicht besuchen kann, melden Sie es bitte ab (siehe Abmeldung).
Ein krankes Kind, muss zuhause bleiben. Erst nach einem fieberfreien Tag darf es die Schule wieder besuchen. Kranke Kinder werden (nach Rücksprache mit den Eltern) wieder nach Hause geschickt oder von den Eltern abgeholt.
Bitte teilen Sie der Klassenlehrperson auch mit, wenn Ihr Kind an einer bestimmten Krankheit bzw. Allergie leidet.

Krankheit Lehrperson
Wenn eine Lehrperson erkrankt, wird eine Stellvertretung eingesetzt oder die Kinder werden vorübergehend in andere Klassen verteilt.
Die Betreuung Ihres Kindes bleibt jedoch gewährleistet. Bei längeren Ausfällen der Lehrperson werden Sie als Eltern in der Regel informiert.

L

Läuse
Jede/r kann Kopfläuse bekommen. Kopflausbefall hat nichts mit Hygiene zu tun! Tägliches Haare waschen schützt nicht vor Kopfläusen.
Informieren Sie umgehend die Klassenlehrperson, wenn Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse entdecken. So kann eine flächendeckende Ausbreitung verhindert werden.
Untersuchen Sie Ihr Kind, wenn es sich am Kopf kratzt oder wenn in der Schule, im Kindergarten, bei Nachbarn etc. Kopfläuse vorkommen.
Behandeln Sie Ihr Kind nur mit einem Lausshampoo, wenn Sie lebende Kopfläuse sehen. Vorbeugende Behandlung nützt nichts! Vermeiden Sie häufige Behandlungen.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.bs.ch/publikationen/gesundheit/kopflauese.html

Lernbericht
Ungefähr in der Mitte des Schuljahrs bekommen alle Schülerinnen und Schüler einen Lernbericht. Darin wird der Zwischenstand der Leistungen in den Fachbereichen und Fächern festgehalten.
Auch Stärken und Schwächen im Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten kommen zur Sprache.
Der Lernbericht ist die Grundlage für das jährliche Standortgespräch mit den Eltern. In diesem Gespräch legen die Eltern, die Lehrpersonen und ab der 3. Klasse die Schülerin oder der Schüler ein oder zwei individuelle Ziele gemeinsam fest.
Auch Kindergartenkinder erhalten einen Lernbericht: im ersten Jahr am Ende des Schuljahrs, im zweiten Jahr am Ende des 1. Semesters.

O

Offenes Lernatelier (OLA)
Am Standort Gotthelf gibt es im Gottfried-Keller-Schulhaus ein offenes Lernatelier (OLA) neben der Bibliothek im 2. OG. Im OLA kann man sich treffen,
Aufgaben machen, lernen, spielen, lesen und vieles mehr.
Das OLA bietet Materialien für alle Schülerinnen und Schüler: für diejenigen, die Lernstoff noch einmal aus einer anderen Perspektive betrachten möchten, um ihn besser zu begreifen und für diejenigen,
die vieles schon wissen, schnell begreifen und etwas vertiefen möchten oder auf der Suche nach etwas Neuem sind oder anderen Kindern bei den Aufgaben helfen wollen.
Das OLA ist ab der 3. Schulwoche nach den Sommerferien wie folgt offen:

Montag - Freitag 13.30-15.00 Uhr

Alle Schülerinnen und Schüler sind ohne Anmeldung jederzeit herzlich willkommen. Es ist immer eine erwachsene Person vor Ort, die den Kindern zur Seite steht.
Das OLA ist ein Lern- aber kein Betreuungsangebot. Wenn Ihr Kind die Tagesstruktur besucht, kann es bei Bedarf nach Absprache mit Ihnen und den Betreuungspersonen ins OLA kommen.
Bitte erzählen Sie Ihrem Kind von diesem Angebot 
– wir freuen uns über regen Besuch! Viert- bis Sechstklässler, die das OLA gern besuchen, können angeleitet Jüngeren helfen.
Tun sie dies regelmässig, erhalten sie ein entsprechendes Zertifikat.

S

Schulrat
Der Schulrat bildet an den Volkschulen die direkte Brücke zwischen Schule und Öffentlichkeit.
Jeder Standort der Volksschule verfügt über einen siebenköpfigen Schulrat, welcher sich wie folgt zusammensetzt:
einer externen Persönlichkeit, die das Präsidium innehat, je zwei Vertretungen der Eltern und der Politik, einem Mitglied der Schulleitung sowie einer Lehrperson.
Der Schulrat sichert in erster Linie den Dialog zwischen den Lehrpersonen, der Schulleitung, den Schülerinnen und Schülern, den Erziehungsberechtigten und der Quartierbevölkerung.
Wenn er dazu von den Betroffenen aufgefordert wird, vermittelt er bei Problemen und Konflikten an der Schule.
Das Leitbild und die Hausordnung, die von Schulkonferenz und Schulleitung erarbeitet worden sind, werden ihm vor dem Erlass zur Genehmigung vorgelegt.
Zudem hat der Schulrat das Recht, Anfragen und Anträge zu stellen, die in der Regel innert acht Wochen beantwortet werden. Die Aufgaben des Schulrats sind detailliert in einer Verordnung geregelt.
Der Schulrat des Standortes Gotthelf ist wie folgt zusammengesetzt:
Präsidium, Vertretung Erziehungsberechtigte, Vertretung Öffentlichkeit, Vertretung Lehrpersonen, Vertretung Schulleitung

Schulparlament
In der Primarschule sind aus allen Klassen zwei gewählte Schülerinnen und/oder Schüler Mitglieder des Schulparlaments.
Das Schulparlament ist in zwei Unterparlamente gegliedert: „Unterstufe“ (1.-3. Klasse) und „Mittelstufe“ (4.-6. Klasse).
Das Schulparlament trifft sich jeweils fünfmal pro Schuljahr, wobei mindestens eine Sitzung gemeinsam (Unter- und Mittelstufe) abgehalten wird.
Dort besprechen die Klassendelegierten aktuelle Probleme und die neusten Vorschläge. Es werden Vor- und Nachteile zu den entsprechenden Ideen diskutiert und allenfalls wird darüber abgestimmt.
Anschliessend kehren die Delegierten in ihre Klassen zurück, debattieren und entscheiden demokratisch darüber, ob die Vorschläge durchgeführt werden oder nicht.
Ganz zum Schluss muss der Vorschlag noch von der Schulkonferenz angenommen werden. Wenn diese zustimmt, können die Neuerungen umgesetzt werden!

Schulsozialarbeit (SSA)
Schulsozialarbeit ist in erster Linie ein Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche und deren Eltern.
Ziel ist es, die individuelle und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern und sie in ihre Lebenswelten zu integrieren.
Eltern werden im Vertrauen in ihre Erziehungsfähigkeit gestärkt.
Schulleitungen, Lehr- und Fachpersonen erhalten von der Schulsozialarbeit Unterstützung, zum Beispiel beim Erarbeiten von Lösungswegen in schwierigen Situationen mit Schülerinnen und Schülern.
Die Beratungen bei der SSA unterliegen der beruflichen Schweigepflicht und sind kostenlos.
Sie unterstützt Kinder und Jugendliche, deren Eltern, Lehr- und Fachpersonen sowie Schulleitungen bei sozialen Fragen und Problemen.
Sie informiert auch über weitere Unterstützungsangebote und leitet Ratsuchende, wo notwendig an eine für ihre Anliegen geeignete Fachstelle weiter.
Kinder können sich an der Schule direkt an Frau Haas beziehungsweise Herrn Göhring wenden.
Eltern nehmen am besten telefonisch oder über E-Mail mit der Schulsozialarbeiterin oder dem Schulsozialarbeiter Kontakt auf.

Schulunfallversicherung
Bei Unfällen werden in der Regel die Heilungskosten von der obligatorischen privaten Krankenversicherung übernommen.
Die Eltern melden den Unfall direkt ihrer Krankenkasse.
Die Schulunfallversicherung deckt ausschliesslich folgende Leistungen:
Im Invaliditätsfall - CHF 250‘000.– (mit einer Progression von 350%) Im Todesfall - CHF 10‘000.–
Versichert sind alle Schülerinnen und Schüler, welche die Primarstufe besuchen. Für die schulfreie Zeit besteht kein Versicherungsschutz.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die für die Versicherungen des Kantons Basel-Stadt zuständige Rimas Insurance-Broker AG, Leonhardsstrasse 55, 4051 Basel, Telefon 061 269 81 11.

Schulweg
Es ist wichtig, dass Ihr Kind den Weg zum Kindergarten, bzw. zur Schule kennt. Üben Sie den Weg wiederholt mit Ihrem Kind und weisen Sie es auf Gefahren hin.
Wir bitten Sie, Ihr Kind den Weg möglichst bald selbstständig erleben zu lassen. Bewegung, Luft und soziale Erfahrungen bereichern den Schulalltag Ihres Kindes und sein Selbstbewusstsein wird gestärkt.
Bringen oder holen Sie Ihr Kind nur im Ausnahmefall mit dem Auto und lassen Sie es nicht vor den Eingängen des Kindergarten- und Schulareals aussteigen.
Ein hohes Verkehrsaufkommen rund um die Kindergärten und die Schulhäuser gefährdet die Kinder.

Smartwatches (Umgang mit digitalen Uhren)
Immer mehr Kinder kommen mit einer Smartwatch am Handgelenk zur Schule. Dies führt vermehrt zu Störungen des Unterrichts. 
Seit Langem gilt an unserer Schule folgende Regel:
Auf dem gesamten Schulareal sorgen die Schülerinnen und Schüler und andere Jugendliche dafür, dass ihre Handys und anderen privaten elektronischen Geräte zu allen Zeiten weder hör- noch sichtbar sind. 
Wir möchten an dieser Regel festhalten. Smartwatches sind zwar teilweise sichtbar, da sie ja am Handgelenk getragen werden.
Sie müssen zwingend immer auf lautlos gestellt sein und dürfen auf dem gesamten Schulareal (auch während den Pausen) nicht benutzt werden.
Ansonsten darf die Lehr- bzw. Fachperson die Smartwatch einziehen. 
Wir bitten Sie, liebe Eltern, Ihr Kind nur in dringenden Fällen frühestens fünf Minuten nach Unterrichtsschluss zu kontaktieren.

Standortgespräch
Der Lernbericht ist die Grundlage für das jährliche Standortgespräch mit den Eltern.
Die Lehrpersonen besprechen mit den Eltern und ab der 3. Klasse mit der Schülerin oder dem Schüler den aktuellen Leistungsstand und legen ein oder zwei individuelle Ziele gemeinsam fest.

T

Trottinett und Co.
Jede Klasse hat ihre eigene „Trottinettregel“.
Trottinetts, Inline-Skates, Rollbretter, Snakeboards, Einräder, Schuhe mit Rollen usw. sind (wenn in der Klasse erlaubt) auf dem Schulareal zu tragen oder zu stossen und an den zugewiesenen Plätzen zu versorgen/parkieren.
Bitte Trottinetts nicht am Arealzaun anketten.

U

Bild Legende:
Tabelle Unterrichtsnachmittage

Unterrichtszeiten und -nachmittage
Kindergarten:
Die Unterrichtszeiten im Kindergarten dauern am Vormittag von
8.00 – 12.00 Uhr und am Nachmittag von 14.00 – 16.00 Uhr. 
Die Einlaufzeit beträgt am Morgen 30 Minuten.

Primarschule:
Die Unterrichtszeiten dauern am Vormittag von 8.00 – 12.15 Uhr, am Nachmittag von 14.00 – 15.45 Uhr bei zwei Lektionen und von 14.00 – 16.30 Uhr bei drei Lektionen.
Die Mittagspause dauert von 12.15 – 14.00 Uhr.
Die Schulglocken läuten jeweils fünf Minuten vor Schulbeginn.
Die Unterrichtsnachmittage an der Primarstufe Gotthelf sind auch in den Folgejahren bis auf weiteres wie folgt geregelt (siehe Tabelle).

 

Z

Zeugnisse
Der Kindergartenbesuch wird am Ende der zwei Kindergartenjahre mit einem Dokument bestätigt.
Von der 1. bis zur 4. Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler am Schuljahresende ein Zeugnis, in dem die Schulleistungen in allen Fächern mit Prädikaten beschrieben werden, ab der 5. Klasse gibt es Noten.
In der 6. Klasse werden zwei Zeugnisse ausgestellt, weil die Noten über die Zuteilung in einen der drei Leistungszüge der Sekundarschule entscheiden.
Bitte unterschreiben Sie das Zeugnis und geben Sie es umgehend der Klassenlehrperson zurück. Diese bewahrt es auf und händigt es Ihnen bei einem Stufenübertritt oder bei einem Wegzug aus.

Znüni
Geben Sie Ihrem Kind täglich ein Znüni mit. Ein gesundes Znüni ist sehr wichtig für Ihr Kind.
In den Kindergärten gibt es unterschiedliche Znünirituale. Sie erhalten die Informationen direkt von Ihrer Kindergartenlehrperson.
Bitte geben Sie Ihren Kindern keine zuckerhaltigen Esswaren und Getränke mit. Geben Sie Ihrem Kind das Znüni in einer Box mit.
Jedes Kind erhält zu Beginn des Kindergartens eine Znünibox.
Ab der 4. Klasse hat Ihr Kind auch die Möglichkeit, am Pausenkiosk ein gesundes Znüni zu kaufen.

Zusammenarbeit
Eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern ermöglicht und unterstützt das erfolgreiche Lernen Ihres Kindes.
Deshalb legen wir Wert auf einen offenen, vertrauensvollen und wertschätzenden Dialog.