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Schulrat

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Der Schulrat bildet an den Volkschulen die direkte Brücke zwischen Schule und Öffentlichkeit. Jeder Standort der Volksschule verfügt über einen siebenköpfigen Schulrat, welcher sich wie folgt zusammensetzt: eine externe Persönlichkeit, die das Präsidium innehat, je zwei Vertretungen der Eltern und der Politik, ein Mitglied der Schulleitung sowie eine Lehrperson.

Der Schulrat sichert in erster Linie den Dialog zwischen den Lehrpersonen, der Schulleitung, den Schülerinnen und Schülern, den Erziehungsberechtigten und der Quartierbevölkerung. Wenn er dazu von den Betroffenen aufgefordert wird, vermittelt er bei Problemen und Konflikten an der Schule. Das Leitbild und die Hausordnung, die von Schulkonferenz und Schulleitung erarbeitet worden ist, werden ihm vor dem Erlass zur Genehmigung vorgelegt. Zudem hat der Schulrat das Recht, Anfragen und Anträge stellen, die in der Regel innert acht Wochen beantwortet werden.

Die Aufgaben des Schulrats sind detailliert in einer Verordnung geregelt.

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