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Elternrat

Die Delegierten aller Klassen im Schulhaus bilden zusammen den Elternrat der Schule. Wichtig ist, dass in diesem Gremium die Sprach- und Kulturgruppen aus der Schule möglichst gut vertreten sind. Die Mitglieder des Elternrates treffen sich regelmässig mit der Schulleitung. Sie tauschen Erfahrungen aus und beraten und unterstützen Anliegen, welche die ganze Schule betreffen. Durch verschiedene Anlässe wie Sitzungen, aber auch Feiern, entstehen an der Schule wertvolle Gelegenheiten zum Austausch. Häufig sind bei diesen Anlässen auch die Schülerinnen und Schüler dabei, sodass ein Zusammengehörigkeitsgefühl stetig wachsen kann.
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Zweck

Der Elternrat fördert, unterstützt und pflegt die partnerschaftliche Zusammen- arbeit zwischen der Schule und den Eltern. Es geht um die Gestaltung eines für die Kinder attraktiven Schulstandortes.

Allgemeine Aufgaben

Der Elternrat fördert den Aufbau regelmässiger Kontakte, den Austausch von Informationen und Meinungen zwischen allen an der Schule Beteiligten und pflegt den partnerschaftlichen Umgang.

Aufgaben der Elterndelegierten auf der Ebene Schulhaus

• Elterndelegierte sind Mitglieder im Elternrat.
• Elterndelegierte wählen ein Präsidium, welches die Sitzungen in Absprache
mit der Schulleitung vorbereitet.
• Als Unterstützung kann die Schulhausleitung, beziehungsweise die Quartier-
leitung, bei der Vorbereitung der Sitzungen beigezogen werden.
• Das Präsidium organisiert und leitet die Sitzungen.
• Ein Mitglied des Elternrats ist für das Protokoll verantwortlich.
• Die Elterndelegierten gewährleisten den Informationsfluss zwischen Eltern-
rat und der Elternschaft ihrer Klasse.
• Elterndelegierte vertreten die Interessen der Elternschaft.
• Die Elterndelegierten unterstützen die Schule bei Projekten und Anlässen.

Aufgaben der Elterndelegierten auf der Ebene Klasse

• Elterndelegierte unterstützen die Lehrpersonen bei der Vorbereitung und
Durchführung von Projekten und Anlässen auf der Ebene der Klasse.
• Elterndelegierte und eine Lehrperson des Klassenteams tauschen sich
nach Bedarf aus.
• Elterndelegierte haben die Möglichkeit, ihr berufliches Wissen oder ihre be-
sonderen Fähigkeiten der Klasse zur Verfügung zu stellen.
• Elterndelegierte haben die Möglichkeit, am Elternabend aus dem Elternrat
zu berichten.
• Elterndelegierte setzen sich für eine gute Kommunikation unter der Eltern-
schaft sowie zwischen Erziehungsberechtigten und Klassenteam ein.

Abgrenzungen

• Der Elternrat hat keinen Einfluss auf die Entscheide der Schulbehörde, der
Schulleitung, der Lehr- oder Betreuungspersonen.
• Der Elternrat hat keinen Einfluss auf die Klassenbildung oder auf das Pen-
sum von Mitarbeitern der Schule.
• Der Elternrat hat weder eine Aufsichtsfunktion noch berät er über einzelne
Lehrpersonen und deren Unterrichtsmethoden oder Inhalte des Unterrichts.
• Der Elternrat ist weder für die Bewältigung individueller Schulprobleme von
einzelnen Schülern und Schülerinnen zuständig noch verfolgt und unter- stützt er Einzelinteressen.

Wahl der Elterndelegierten

Zwei Eltern pro Klasse werden für ein Jahr in den Elternrat gewählt.
Die Amtsdauer beträgt ein Jahr, Wiederwahl ist möglich.
Stellen sich keine Eltern zur Wahl, ist diese Klasse nicht im Elternrat vertreten. Die Wahl der Klassendelegierten wird durch die Klassenlehrperson organisiert und findet jeweils bis zu den Herbstferien jedes Schuljahres statt.

Elternrat

Alle Elterndelegierten bilden den Elternrat.
Alle gewählten Elterndelegierten sind stimmberechtigt.
Der Elternrat konstituiert sich selbst und wählt aus seiner Mitte:
- ein Präsidium
- ein Vizepräsidium
- eine Protokollführung
An den Elternratssitzungen nehmen eine Vertretung der Schulleitung, zwei Ver- tretungen der Lehrerschaft und eine Vertretung der Tagesstruktur in beraten- der Funktion teil.

Sitzungen

Pro Schuljahr finden mindestens zwei Elternratssitzungen statt.
Mindestens drei stimmberechtigte Elternratsmitglieder können die Einberufung einer Sitzung verlangen.
Die Sitzung wird durch das Präsidium, bei dessen Abwesenheit durch das Vi- zepräsidium einberufen.
Die Sitzungen werden in Absprache mit der Schulleitung vorbereitet.
Die Einladung hat spätestens sieben Tage vor der Sitzung unter Bekanntgabe der Traktandenliste in schriftlicher Form zu erfolgen.
Der Elternrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner stimmberech- tigten Mitglieder an der Abstimmung teilnehmen.
Beschlüsse des Elternrates werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
Es wird ein Beschlussprotokoll geführt. Das Protokoll wird allen Mitgliedern des Elternrates, der Schulleitung, Lehrpersonenvertretern und Vertretern der Tages- struktur ausgehändigt.
Der Elternrat entscheidet, welche Inhalte den Eltern kommuniziert und welche vorerst noch vertraulich behandelt werden.
Die Akten werden während fünf Jahren durch das Schulhaussekretariat archi- viert.

Rechtsgrundlagen

Im Februar 2009 hat der Grosse Rat das Verhältnis zwischen der Schule und den Erziehungsberechtigten neu geregelt. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen im Schulgesetz (Paragraph 91 und 91A) über die Elternarbeit an den Basler Schulen beinhalten nebst den Rechten und Pflichten auch die Ein- richtung einheitlicher Organe für die Elternmitwirkung.
Da diese Gesetzesänderungen seit dem 1. August 2009 wirksam sind, werden auch auf den Ebenen Kindergarten und Primarschule Elterndelegierte ge- wählt. Diese bilden den Elternrat am Schulstandort. Die Elternräte setzen sich aus den Elterndelegierten der Kindergarten- und Primarschulklassen der jewei- ligen Betriebseinheit (Kindergartenquartier und Primarschule respektive Primar- schulverbund) zusammen.

Allgemeine Bestimmungen

Die Zweckmässigkeit dieser Leitlinien ist durch den Elternrat periodisch und bei Bedarf zu überprüfen. Änderungen bedürfen der Genehmigung der Schullei- tung.