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Spezifische Sprachförderung in der Regelklasse (SSR)

Modell der spezifischen Sprachförderung in der Regelschule (SSR Modell)

Das Modell der "spezifischen Sprachförderung in der Regelschule" (SSR) ist ein Angebot der Volksschulen Basel. Das Modell wird an verschiedenen Standorten in Basel im ersten und zweiten Kindergartenjahr, sowie in der ersten, zweiten und dritten Klasse angeboten.

Kinder mit Beeinträchtigungen im Bereich Sprache und Kommunikation können nach einer Überprüfung durch den Schulpsychologischen Dienst (SPD) im SSR Modell unterrichtet werden. Das SSR Modell ist eine zusätzliche Unterstützung und zählt zu den "verstärkten Massnahmen".
Dies bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler integriert in der Regelklasse intensive logopädische Förderung und Therapie bekommen. Die logopädische Fachperson unterstützt die Kinder integrativ im Einzel-, Gruppen- und Klassensetting.

Im Kindergarten haben Kinder im SSR Modell 5 Lektionen Logopädie pro Woche, in der Primarschule haben Schülerinnen und Schüler 3 Lektionen Logopädie pro Woche. Nach dem Kindergarten ist eine Weiterführung des SSR Modells in der 1., 2. und 3. Primarschulklasse möglich. Der Bedarf der Massnahme SSR wird vom SPD erneut überprüft und muss anschliessend genehmigt werden.

Gibt es im Wohnquartier des Kindes kein SSR Angebot, wird das Kind während der Zeit der SSR Beschulung mit dem Schulbus zur Schule und nach Hause gebracht. Den Schulbus organisiert die Schulleitung. Für die Eltern fallen im Zeitraum der SSR Beschulung keine Transportkosten an.
Endet die SSR Massnahme nach dem Kindergarten, empfiehlt die Volksschulleitung, dass die Kinder die Primarschule in ihrem Wohnquartier besuchen. Endet die SSR Beschulung nach der zweiten Klasse, können die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der Primarstufe in der besuchten Schule bleiben. Den Schulweg müssen die Eltern nach Ende der SSR Massnahme selbstständig organisieren. Auf Wunsch der Eltern können die Schülerinnen und Schüler auch zurück in ihr Wohnquartier wechseln.

 

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