Förderung bei Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS) oder Dyskalkulie
Kinder und Jugendliche mit Teilleistungsschwierigkeiten erhalten, entsprechend ihrer individuellen Lernvoraussetzungen, Unterstützung. Die Schule sieht Einzelförderung dann vor, wenn eine Leseschwäche, eine Rechtschreibschwäche oder eine Rechenschwäche vorliegen.