Kindergarten
Informationen zum Kindergarten
Titel | Bearbeitet |
---|---|
Kindergartenbroschüre.pdf | 05.06.2020 |
Präsentation Elternabend Stufe Kindergarten SJ 23/24 | 31.07.2023 |
Wichtige Informationen zum Kindergarteneintritt | 12.01.2023 |
Informationen für Eltern neuer Kindergartenkinder
Allgemeine Informationen für Eltern mit neuen Kindergartenkindern.
Mit dem Eintritt in den Kindergarten beginnt für Ihr Kind ein neuer Lebensabschnitt.Der erste Kindergartentag ist für viele Kinder ein lang ersehnter Moment und auch für Sie als Vater oder Mutter ist es ein besonderer Tag.
Der Kindergarten gehört zur ersten Stufe der obligatorischen Schulzeit und ist der Primarschule gleichgestellt, er dauert zwei Jahre.
Folgende Hinweise sollen dabei helfen, dass Sie und Ihr Kind sich schnell im Kindergarten zurechtfinden.
Abmeldung Ihres Kindes bei Krankheit
Bitte melden Sie Ihr Kind zwischen 08.00 h und 08.30 h direkt bei der Kindergartelehrperson ab.
Absenzen
Arzt- und Zahnarztbesuche sollten grundsätzlich ausserhalb der Unterrichtszeit stattfinden. Bitte informieren Sie die Klassenlehrperson frühzeitig über allfällige Absenzen.
Absenzen bei religiösen Feiertagen
Religiöse Feiertage erfordern kein Urlaubsgesuch. Informieren
Sie die Klassenlehrperson rechtzeitig über das Fernbleiben Ihres
Kindes vom Unterricht.
Anmeldung
Das Anmeldeformular für den Kindergarten wird den in Basel wohnhaften Eltern Mitte Dezember per Post zugestellt.
Zuzüger können Anmeldeformulare bei folgender Adresse bestellen:
Volksschulen Basel
Kohlenberg 27
4001 Basel
Tel. 061 267 54 60
E-Mail: volksschulen@bs.ch
Schalteröffnungszeiten:
Montag bis Freitag
08.00-12.00 und 13.30-16.30 Uhr
Unterlagen für die Anmeldung:
-Ausweise der Kinder/Jugendlichen
-Ausweise der Eltern
-Zeugniskopien der früheren Schule
Ansprechpartner/Innen
Bei Fragen oder Problemen sind die Klassenlehrpersonen die Ansprechpartner. Wenden Sie sich vertrauensvoll an sie. Häufig kann in einem Gespräch alles erklärt und geklärt werden.
Bewegter Unterricht (Projekt Burzelbaum)
Seit einigen Jahren wird an der Primarstufe Isaak Iselin «Bewegter Unterricht» durchgeführt. Da sich Bewegung nachweislich positiv auf das Lernverhalten und die Gesundheit der SchülerInnen auswirkt,
stehen den Kindern Bewegungsspiele und Bewegungsmaterial zur Verfügung, sodass die Kinder im Unterricht Bewegungspausen machen können oder«bewegt» lernen.
Bibliothek
Im 2. Stock des Altbaus befindet sich die Bibliothek für Schülerinnen und Schüler von Kindergarten bis zur 6. Klasse.
Weitere Informationen finden sie HIER.
Elternpflichten
Der Kindergarten gehört zur ersten Stufe der obligatorischen Schulzeit und ist der Primarschule gleichgestellt. Mit der obligatorischen Schulzeit sind auch Elternpflichten verbunden, denen Sie nachkommen müssen.
Dazu gehört die Teilnahme an Elternabenden, Kindergartenveranstaltungen, Besuchstagen und Elterngesprächen.
Elterninformation
Familienurlaub
Der Kindergarten ist obligatorisch und es gelten die offiziellen Schulferien. Daneben können während den zwei Kindergartenjahren insgesamt 10 Tage Familienurlaub genutzt werden. Zusätzliche Freistellung auf Grund dringender Umstände müssen von der Schulleitung bewilligt werden.
Finken (Hausschuhe)
Ihr Kind braucht ein Paar rutschfeste, geschlossene Finken, welche es im Kindergarten
lassen kann.
Gelber Sicherheitsstreifen
Der gelbe Streifen muss auf dem Kindergartenweg aus Sicherheitsgründen immer getragen werden. Der Sicherheitsstreifen wird am Besuchstag den neuen Kindergartenkindern abgegeben.
Jahres- und Semesterplan
Den Jahresplan der Primarstufe Isaak Iselin (alle Stufen) finden Sie HIER.
Kindergarteneintritt
In den Kindergarten kommen Kinder ab dem fünften Lebensjahr. Das Anmeldeformular erhalten die Eltern im Dezember vor dem Kindergarteneintritt per Post.
Wann Ihr Kind in den Kindergarten eintritt, hängt von seinem Geburtsdatum ab:
- Geboren zwischen 1. August 2017 und 31. Juli 2018:
Eintritt im August 2022 - Geboren zwischen 1. August 2018 und 31. Juli 2019:
Eintritt im August 2023
Wird Ihr Kind zwischen 1. August und 31. Januar vier Jahre alt, kann es vorzeitig in den Kindergarten aufgenommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass sein Entwicklungsstand den Anforderungen des Kindergartens entspricht. Die entsprechende Abklärung erfolgt durch den Schulpsychologischen Dienst. Informationen zum Vorgehen erhalten Sie bei den Volksschulen.
Wenn ein Kind noch nicht reif ist für den Kindergarten, kann der Eintritt um ein Jahr verschoben werden. Hierfür müssen die Eltern einen Rückstellungsantrag stellen. Die Details dazu stehen im Anmeldeformular für den Kindergarten.
Kindergartenweg
Der sicherste Kindergartenweg ist der beste! Es ist wichtig, dass Ihr Kind den Weg zur Schule gut kennt. Begleiten Sie ihr Kind, bis es sicher und selbständig in den Kindergarten gehen kann. Das Rollbrett, Velo oder Trotinett darf Ihr Kind nicht in den Kindergarten mitnehmen.
Kindergartenzuteilung
Die Kindereinteilung liegt in der Verantwortung der Schulleitung. Wünsche können Sie auf dem Anmeldeformular vermerken. Wir können Ihnen jedoch nicht garantieren, dass diese erfüllt werden können.
Die definitive Zuteilung der neuen Kindergartenkinden für das nächste Schuljahr wird den Eltern ab Ende Mai schriftlich mitgeteilt. Gegen die Kinderzuteilung kann nicht rekuriert werden.
Kleidung
Die Kinder sollten zweckmässig gekleidet sein. Die Pause wird
auch im Winter draussen verbracht.
Kopfläuse
Hat Ihr KInd Kopfläuse melden Sie dies bitte umgehend der Klassenlehrperson.Weitere Informationen siehe Link:
Kooperation Eltern - Lehrpersonen
Eine gute Kooperation mit den Eltern hat bei den Kindergartenlehrpersonen einen hohen Stellenwert.
Die Eltern und der Kindergarten tragen gemeinsam die Verantwortung für das Wohl des Kindes.
Gemeinsam fördern wir die Freude am selbständigen Lernen und Handeln. Damit Lernen stattfinden kann, benötigt das Kind Vertrauen und Geborgenheit. Der Kindergarten allein kann diese Werte nicht bieten. Nur wenn die Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Elternhaus gut funktioniert, können die Kinder gut lernen.
Wir führen eine offene und wertschätzende Kommunikation.
Für eine gelingende Kooperation benötigen wir Ihre Mithilfe.
Krankheit Kind
Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihr Kind an einer bestimmten Krankheit bzw. Allergie oder auch Ängsten leidet. Bitte schicken Sie kein krankes Kind in den Kindergarten.
Das Kind kann nach einem fieberfreien Tag den Kindergarten wieder besuchen.
Kranke Kinder im Kindergarten werden nach Absprache mit den Eltern nach Hause geschickt.
Krankheit Lehrperson
Wenn eine Lehrperson krank ist, wird eine Stellvertretung eingesetzt. Sie werden als Eltern nur bei längeren Ausfällen der Lehrperson informiert. Der Unterricht fällt nie aus.
Nach dem Kindergarten
Nach dem Kindergarten tritt Ihr Kind in die Primarschule über. Das Wiederholen des letzten Kindergartenjahres ist nur in Ausnahmefällen mit Empfehlung der Lehrpersonen möglich. Den Entscheid trifft die Schulleitung, nachdem sie die Eltern angehört hat.
Ist ein Kind besonders leistungsfähig und motiviert, kann es ein Schuljahr überspringen und den Kindergarten nur ein Jahr lang besuchen. Den Entscheid trifft die Schulleitung aufgrund einer Empfehlung der Lehrpersonen, wenn die Eltern einverstanden sind.
Schnuppertag
Jeweils am Dienstag in der zweitletzten Woche vor den regulären Sommerferien findet in den Kindergärten ein Besuchstag statt.
Im Kalenderjahr 2023 findet der Besuchstag am Dienstag, den 20. Juni 2023 statt.
Die genauen Zeiten erhalten Sie Ende Mai zusammen mit dem Schreiben betreffend der Kindergartenzuteilung Ihres Kindes.
Schularzt
Im 1. Kindergartenjahr werden alle Kinder auf dem Schularztamt von der Schulärztin untersucht.
Schulbesuche
Sie sind herzlich eingeladen, Kindergartenbesuche durchzuführen. Die Erfahrung zeigt, dass sich die Kinder sehr über das Interesse der Eltern freuen und dass die Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen durch Kindergartenbesuche verbessert wird. Im Kindergarten bitten wir Sie, sich eine Woche im Voraus bei der Kindergartenlehrperson anzumelden.
Schullaufbahnverordnung: Lernberichte, Selbsteinschätzung, Standortgespräch und Zeugnis
Es ist die gemeinsame Aufgabe von Eltern und Lehrpersonen, Kinder behutsam durch die Schullaufbahn zu begleiten. Dazu gehört die Förderung, aber auch die Beurteiung. Noten sollten dabei nicht im Vordergrund stehen. Dennoch ist es wichtig, den Leistungsstand regelmässig zu erfassen, um sinnvolle Entscheide für die weitere Laufbahn treffen zu können. Mit der Schulharmonisierung wurden in den Volksschulen Basel-Stadt neue Regelungen für die Leistungsbeurteilung eingeführt. Gesetzlich geregelt sind die Bestimmungen in der neuen Schullaufbahnverordnung. In dieser Verordnung werden alle Schullaufbahnentscheide vom Kindergarten bis zu den weiterführenden Schulen geregelt.
Beurteilen: Warum und wie?
Im Kindergarten und auch in den ersten Jahren der Primarschule geht es vor allem um das Erkennen des Entwicklungsstands und den Lernfortschritt des Kindes. Je älter und reifer die Kinder werden, desto differenzierter werden ihre schulischen Leistungen beurteilt. Ab der 5. Klasse der Primarschule werden Noten gesetzt.
Mehr zur Förderung in der Volksschule
Zeugnis
Ab der 1. Klasse der Primarschule erhalten die Kinder jeweils Ende Schuljahr ein Zeugnis. Von der 1. bis 4. Klasse der Primarschule werden die Leistungen im Zeugnis mit Worten beurteilt, ab der 5. Klasse gibt es Noten. In der 6. Klasse der Primarschule und in der Sekundarschule wird nach jedem Semester im Januar und Juni ein Zeugnis ausgestellt. Die Zeugnisse der 6. Klasse der Primarschule entscheiden über die Zuteilung in einen der drei Leistungszüge der Sekundarschule. Die Zeugnisse der 3. Klasse der Sekundarschule entscheiden über die Berechtigungen für den Übertritt in eine weiterführende Schule.
Beurteilung
Beurteilen: Warum und wie?
Im Kindergarten und auch in den ersten Jahren der Primarschule geht es vor allem um das Erkennen des Entwicklungsstands und den Lernfortschritt des Kindes. Je älter und reifer die Kinder werden, desto differenzierter werden ihre schulischen Leistungen beurteilt. Ab der 5. Klasse der Primarschule werden Noten gesetzt.
Mehr zur Förderung in der Volksschule
Zeugnis
Ab der 1. Klasse der Primarschule erhalten die Kinder jeweils Ende Schuljahr ein Zeugnis. Von der 1. bis 4. Klasse der Primarschule werden die Leistungen im Zeugnis mit Worten beurteilt, ab der 5. Klasse gibt es Noten. In der 6. Klasse der Primarschule und in der Sekundarschule wird nach jedem Semester im Januar und Juni ein Zeugnis ausgestellt. Die Zeugnisse der 6. Klasse der Primarschule entscheiden über die Zuteilung in einen der drei Leistungszüge der Sekundarschule. Die Zeugnisse der 3. Klasse der Sekundarschule entscheiden über die Berechtigungen für den Übertritt in eine weiterführende Schule.
Lernbericht
Ungefähr in der Mitte des Schuljahrs bekommen alle Schülerinnen und Schüler einen Lernbericht. Darin wird der Zwischenstand der Leistungen in den Fachbereichen und Fächern festgehalten. Auch Stärken und Schwächen im Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten kommen zur Sprache. Der Lernbericht ist die Grundlage für das jährliche Standortgespräch mit den Eltern. In diesem Gespräch legen die Eltern, die Lehrpersonen und ab der 3. Klasse die Schülerin oder der Schüler ein oder zwei individuelle Ziele gemeinsam fest. Auch Kindergartenkinder erhalten einen Lernbericht: im ersten Jahr am Ende des Schuljahrs, im zweiten Jahr am Ende des 1. Semesters.
Volksschulabschluss und Abschlusszertifikat
Am Ende der obligatorischen Schulzeit erhalten alle Schülerinnen und Schüler einen Volksschulabschluss. Dieser besteht aus:
- allen Zeugnissen der 1. bis 3. Sekundarschulklasse (insgesamt 6 Zeugnisse)
- dem Abschlusszertifikat
Das im ganzen Bildungsraum Nordwestschweiz (BS, BL, AG, SO) einheitliche Abschlusszertifikat setzt sich aus folgenden Teilzertifikaten zusammen:
- Semesterleistungen der 3. Sekundarklasse in den Fachbereichen Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen sowie Natur und Technik,
- Ergebnisse der Leistungstests am Ende der 2. und 3. Sekundarschulklasse (Check S2 und Check S3). In Basel-Stadt wird bis zum Bericht des Regierungsrates im Herbst 2020 kein Check S3 durchgeführt. Daher wird das Abschlusszertifikat ohne das Ergebnis des Check S3 abgegeben.
- Beurteilung der Projektarbeit in der 3. Sekundarklasse.
Mit dem Volksschulabschluss ist ein Übertritt in eine Berufslehre, in ein Brückenangebot oder – bei genügend guten Leistungen – in eine weiterführende Schule möglich.
Bei Fragen zur Beurteilung Ihres Kindes ist die Klassenlehrperson Ihre erste Ansprechperson.
Schwimmen
Im Kindergarten findet noch kein Schwimmunterricht statt. Nutzen sie diese zwei Jahre und melden sie ihr Kind für einen Schwimmkurs an. Damit ihr Kind gut auf den Schwimmunterricht in der 1. Klasse vorbereitet ist.
Sicherheitsstreifen
Der gelbe Streifen muss auf dem Kindergartenweg aus Sicherheitsgründen immer getragen werden. Der Sicherheitsstreifen wird am Besuchstag den neuen Kindergartenkindern abgegeben.
SSR Kindergarten, ein Kindergarten mit spezifischer Sprachförderung in der Regelklasse
Das Modell «Spezifische Sprachförderung in der Regelschule» ist ein Angebot der Volksschulen Basel für Kinder, welche bezüglich ihrer schweren Sprachentwicklungsstörung intensive Logopädie benötigen, um der Bildung und Förderung in einer Regelklasse folgen und an wichtigen Lebensbereichen teilhaben zu können. Es handelt sich hierbei um zusätzliche Unterstützung im Sinne von verstärkten Massnahmen.
Das Kernteam einer SSR-Klasse setzt sich aus Lehrpersonen und einer Logopädin zusammen. Während die Lehrpersonen in Kooperation mit der Logopädin die Teilhabe am Unterricht unter Berücksichtigung der Bedingungen der Sprachentwicklungsstörung mit sprach- und kommunikationsfördernden Konzepten ermöglichen, unterstützt die Fachperson Logopädie die Kinder zudem integrativ im Klassensetting sowie im Einzel- oder Gruppensetting mit spezifischen therapeutischen Therapie- und Fördermassnahmen.
An der Primarstufe Isaak Iselin wird das Angebot an den Kindergartenstandorten Nonnenweg 32 A und B angeboten.
Standartsprache
Die Kinder werden in ihrer Bereitschaft zum Sprachenlernen sowohl durch regelmässige Verwendung der Standardsprache wie auch durch die Pflege des Dialekts unterstützt.
Im Kindergarten Basel-Stadt werden Dialekt und Standarddeutsch als gleichwertige sprachliche Varietäten anerkannt und gefördert.
Mit der Verwendung von Standardsprache und Dialekt im Kindergarten werden Grundlagen für ein vertieftes Hör- und Sprachverständnis gelegt und eine Sensibilisierung für das Erlernen weiterer Sprachen erreicht. Mit dem Einbezug der Sprachen aus ihrem Umfeld wird den Kindern zusätzlich die Möglichkeit geboten, vielfältige Spracherfahrungen zu machen.
Die Verwendung der Standardsprache in allen Bereichen des Kindergartenunterrichts ermöglicht den Kindern einen frühen und ungezwungenen Zugang zur späteren Schulsprache. Damit leistet der Kindergarten einen Beitrag zur sprachlichen Förderung aller Kinder. Insbesondere Kinder aus bildungsfernem Elternhaus oder mit Migrationshintergrund erhalten bessere Chancen.
Die Verwendung des Dialekts im Kindergarten fördert und vertieft die Mundartkenntnis und stiftet lokale Identität. Die Kinder lernen Verse, Lieder, Geschichten und Bräuche aus Stadt und Region kennen. Damit leistet der Kindergarten einen Beitrag zur Weitergabe eines lebendigen Kulturguts.
Standortgespräche
Mindestens einmal im Jahr findet ein Standortgespräch im Kindergarten statt. Falls Sie ein weiteres Gespräch wünschen, wenden Sie sich an Ihre Kindergartenlehrperson.
Tagesstruktur
Am Standort Isaak Iselin bieten wir für Kindergartenkinder drei Standorte an.
Tagesstruktur Burgfelderstrasse 48B, für Kinder der Kindergärten Burgfelderstrasse A und C, sowie für die Kindergärten Lützelstrasse A und B.
Tagesstruktur Kirche St. Anton, für Kinder des Kindergartens im Schulhaus, genannt Isaak Iselin.
Tagesstruktur Hagentalerstr.26, für Kinder des Kindergartens Hagentalerstrasse 26
Bei der Kindergarteneinteilung wird darauf geachtet, dass Kindergartenkinder, welche Bedarf an Tagesstrukur haben, in einen Kindergarten welcher mit einer Tagesstrukur zusammenarbeitet eingeteilt werden. Eltern, deren Kinder einen Kindergarten ohne Tagesstrukturanschuss besuchen und nachträglich Bedarf an einem Tagestrukturplatz haben, können trotzdem eine Tagesstrukturanmeldung vornehmen. Bei Aufnahme des Kindes in die Tagesstruktur wird jedoch ein Kindergartenwechsel nötig sein.
Für Fragen steht Ihnen die Leitung der Tagesstruktur gerne zur Verfügung:
Jonathan Stämpfli
079 964 84 19
Toilettennutzung
Bei Eintritt in den Kindergarten müssen die Kinder die Toilette selbständig aufsuchen können und dürfen tagsüber keine Windeln mehr tragen.
Turnen und Sport
Wöchentlich geht Ihr Kind in die Turnhalle des Schulhauses oder in den Bewegungsraum turnen. Für den Turn- und Sportunterricht benötigt Ihr Kind Sportbekleidung, die meist im Turnsack in der Schule bleibt. Genauere Informationen erhalten Sie von den Lehrpersonen.
Unterricht mit Blockzeiten
Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt:
jeden Vormittag von 8 bis 12 Uhr
an einem Nachmittag (Montag oder Dienstag) von 14 bis 16 Uhr.
Die Zuteilung in die Nachmittagsgruppen liegt in der Verantwortung der Lehrpersonen.
Der Nachmittagsunterricht findet in der Regel in der Halbgruppe statt.
Späteste Ankunftszeit im Kindergarten:
• Vormittag: 8.30h
• Nachmittag: 14.00h
Was Kinder im Kindergarten lernen
Im Kindergarten dürfen Kinder spielen, vielfältige Erfahrungen sammeln und dabei viel lernen. Sie werden ganzheitlich in allen Bereichen gefördert und entwickeln Selbstvertrauen. Die Lehrpersonen unterstützen Ihr Kind in der Entwicklung seiner Persönlichkeit und helfen ihm, sich in einer Gruppe zurecht zu finden. Auf spielerische Weise bereitet der Kindergarten die Kinder auf die Primarschule vor. Die Unterrichtssprache ist je etwa zur Hälfte Hochdeutsch und Schweizerdeutsch.
Die Eltern stehen in regelmässigem Kontakt mit den Lehrpersonen und besprechen die Entwicklung und die Förderziele des Kindes.
Die Grundlage bildet der Lehrplan 21: https://bs.lehrplan.ch/
Zahnarzt
Einmal pro Jahr besucht Ihr Kind mit der Kindergartenlehrperson den Schulzahnarzt. Ihr Kind erhält eine Lektion im Zähneputzen und in gesunder Ernährung. Zudem werden die Zähne des Kindes auf Karies untersucht. Falls Ihr Kind Karies hat, werden Sie von der Schulzahnklinik zu einem Termin aufgeboten.
Zahnprophilaxe
Ein- bis Zweimal im Jahr besucht eine Fachperson im Bereich Zahnprofilaxe den Kindergarten und übt mit den Kindern korrektes Zähneputzen und informiert Sie über gesunde Ernährung.