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Förderzentrum

INTEGRATIVER UNTERRICHT UND FÖRDERUNG AN DEN BASLER SCHULEN

Die Förderung an den Volksschulen Basel-Stadt ist auf drei Stufen angelegt: Sie besteht aus dem Grundangebot für alle Kinder (1. Stufe), dem Förderangebot (2. Stufe) und der zusätzlichen Unterstützung (3. Stufe).

Grundangebot (1. Stufe)

Das Grundangebot jeder Schule ist der reguläre Unterricht. Hier werden die meisten Kinder ausreichend gefördert und gefordert.

Förderangebote (2. Stufe)

Schülerinnen und Schüler, die mit dem Grundangebot der Schule nicht ausreichend gefördert werden können, haben Anrecht auf das Förderangebot. Dazu gehören Heilpädagogik, Logopädie, Psychomotorik, Deutsch als Zweitsprache und Begabtenförderung. Diese Förderung erfolgt wenn immer möglich an der Schule, die das Kind besucht. Sie kann einzeln oder in Gruppen, im Klassenzimmer oder auch in anderen Räumlichkeiten stattfinden. Dieses Konzept beschreibt vor allem die Angebote dieser Stufe.

Zusätzliche Unterstützung (3. Stufe)

Braucht ein Kind Unterstützung, die über jene der Förderangebote hinausgeht, kann die Schulleitung so genannte zusätzliche Unterstützung bei der Volksschulleitung beantragen. Dies umfasst eine intensive heilpädagogische Unterstützung des Kindes in seiner Klasse. In Ausnahmefällen kommt auch ein Spezialangebot an einem anderen Standort oder eine Sonderschule in Frage. Darüber entscheidet die Volksschulleitung aufgrund einer Empfehlung, die externe Fachleute nach einer individuellen Abklärung des Kindes und Gesprächen mit den Eltern abgeben. In der kantonalen Verordnung Sonderpädagogik wird die zusätzliche Unterstützung «Verstärkte Massnahmen» genannt.

Leitsätze

Pädagogische Grundsätze:

  • Wir fordern und fördern alle Kinder nach ihren individuellen Fähigkeiten und stärken sie in ihrer Eigenverantwortung.

  • Wir nehmen die Kinder ernst und begegnen ihnen mit einer positiven Erwartungshaltung.

  • Unterschiedliche Lernwege, Fertigkeiten und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler erfordern einen differenzierenden Unterricht.

  • Wir wenden vielfältige Lehr- und Lernformen an und unterrichten in unterschiedlichen Sozialformen.

  • Alle Lehr- bzw. Fachpersonen gehen mit Informationen über Kinder und Eltern vertraulich um.

 

Ziele

  • Alle Kinder mit speziellem Förderbedarf werden ihren Fähig- und Fertigkeiten entsprechend unterstützt und damit in ihrer persönlichen und schulischen (Weiter)Entwicklung gestärkt.

  • Die Lernziele der Primarschule werden angestrebt, im Einzelfall gelten individuelle Lernziele.

  • Kinder mit speziellem Förderbedarf werden frühzeitig erkannt

Umsetzung
  • Kinder mit speziellem Förderbedarf werden frühzeitig erfasst.

  • Kinder mit speziellem Förderbedarf erhalten eine individuelle Förderung, die auf einer Förderdiagnose und einer entsprechenden Förderplanung bzw. einer logopädischen Abklärung mit entsprechender Therapieindikation beruht.

  • Die individuell ausgerichtete Unterstützung und Förderung erfolgt auf unkompliziertem Weg möglichst während der Unterrichtszeit.

  • Förderung findet – ergänzend zur Förderung im Klassenverband – innerhalb und ausserhalb des Klassenzimmers oder im Einzelunterricht statt.

  • Die Unterstützungsangebote im Schulhaus werden koordiniert.

  • Die schulhausinterne Organisation ist geregelt, transparent und alltagstauglich.

  • In regelmässiger Absprache mit der KLP betreut die ISF-Lehrperson die Kinder mit speziellem Förderbedarf.

  • Ein Zeitgefäss für regelmässige Fachkonferenzen ist eingerichtet.

  • Die Termine für Kinderbesprechungen mit dem SPD (Runder Tisch) sind im Jahreskalender der Schule eingetragen.

  • Weitere involvierte Lehr- und Fachpersonen (inklusive Tagesstruktur) nehmen bei Bedarf an den Kinderbesprechungen teil.

  • Lehrpersonen, die nicht teilnehmen können, informieren die KLP im Vorfeld des Gesprächs über ihre Erfahrungen mit dem Kind. Anschliessend lesen sie das Protokoll.